Bestimmte Bürgergeld-Empfänger können sich freuen, denn sie erhalten einen nächsten Zuschlag. An diesen sind jedoch ganz bestimmte Bedingungen geknüpft, die die Betroffenen im Vorfeld erfüllen müssen.
Mit der Nullrunde in diesem Jahr müssen sich die Menschen, die Bürgergeld beziehen, trotz gestiegener Kosten abfinden. Doch für einige von ihnen gibt es einen Hoffnungsschimmer. Denn bestimmte Bürgergeld-Empfänger erhalten einen Zuschlag, der ihnen enorm weiterhilft.
Bürgergeld-Höhe bleibt – aber viele Zuschüsse sind möglich
Wer Bürgergeld bezieht, erfüllt die Grundvoraussetzung, den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, aber den Lebensunterhalt nicht oder teilweise nicht alleine bestreiten zu können. Wer beispielsweise ergänzend zum Arbeitslohn Bürgergeld bezieht, dem bezahlt das Jobcenter die Reparaturkosten des Autos, wenn der Betroffene nur mit dem Auto zum Arbeitsplatz kommt. Familien mit Kindern haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für Vereine, Kosten für Klassenfahrten und Tagesausflüge. Auch wenn ein Kind Nachhilfe benötigt, können die Kosten hierfür über das Paket bezahlt werden.
Betroffene haben einen Extra-Anspruch – diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Doch es gibt eine weitere Gruppe von Menschen, die besondere zusätzliche Kosten in ihrem Leben zu tragen haben: Menschen mit einer schweren Behinderung. Was kaum jemand weiß: Sie haben, wenn sie Bürgergeld beziehen, einen Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf. Um diesen zu erhalten, müssen sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, den man bekommt, wenn man eine Behinderung von wenigstens 50 Prozent hat. Wer beispielsweise in seinem Ausweis das Kennzeichen “G” besitzt, ist gehbehindert und erhält siebzehn Prozent des derzeitigen Regelsatzes. Menschen mit Behinderungen, die die erwerbsfähig sind, und Eingliederungshilfen bekommen, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, erhalten sogar 35 Prozent des Regelsatzes.
Voraussetzung für den Mehrbedarf ist außerdem, dass man von keiner anderen Stelle einen Mehrbedarf bekommt. Außerdem müssen die Betroffenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder Eingliederungshilfen beziehen. Mit den zusätzlichen finanziellen Hilfen soll den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Wer über das Bürgergeld Sozialgeld bezieht und nicht arbeitsfähig ist, bekommt 35 Prozent des Regelsatzes.