Wer als Bürgergeld-Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält bald den nächsten Zuschuss. Bis zu 700 Euro können für die Betroffenen eine erhebliche finanzielle Unterstützung im Alltag darstellen.
Bürgergeld-Empfänger erhalten jetzt den nächsten Zuschuss, der bis zu 700 Euro betragen kann. Dafür muss man jedoch einige Bedingungen erfüllen und einen besonderen Antrag stellen.
Neben Regelbedarf gibt es noch andere Zuschüsse
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, hat nicht nur Anspruch auf den Regelbedarf und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Je nach Lebenssituation steht den Empfängern noch mehr Geld zu. Beispielsweise gibt es Zuschüsse für die Renovierung der Wohnung. Bezieht man das erste Mal die eigenen vier Wände, hat man sogar Anspruch auf die Ersteinrichtung. Die meisten Jobcenter geben hierfür Möbelgutscheine heraus. Auch wer sich aufgrund einer schweren (vom Jobcenter anerkannten) Krankheit besonders ernähren muss, bekommt den sogenannten Mehrbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter sogar die Kosten für die Autoreparatur. Doch es gibt noch einen weiteren Lebensumstand, für den man Zuschüsse bekommt.
Nächster Zuschuss für besondere Situation – das muss man beachten
Einen weiteren Zuschuss gibt es für eine ganz besondere Lebenssituation: wenn eine Frau ein Kind erwartet. Ab der 13. Schwangerschaftswoche kann sie den Mutterpass als Nachweis für den errechneten Geburtstermin beim Jobcenter vorlegen und bekommt dann einen Mehrbedarf. Dieser beträgt ca. 85 Euro pro Monat. Zusätzlich kann die Bürgergeld-Empfängerin einen Zuschuss zur Ausstattung beantragen. Dies umfasst grundlegende Dinge, die man für den Nachwuchs benötigt, zum Beispiel ein Kinderbett und einen Kinderwagen. Wie viel die Jobcenter auszahlen, hängt vom jeweiligen Bundesland und der jeweiligen Stadt ab. Den Zuschuss legen die Ämter individuell fest.
In Essen zum Beispiel bekommt eine Schwangere 685 Euro für die Ausstattung. Der Betrag kann als Sachleistung in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung aufs Konto erfolgen. Zudem bekommt man ab der 13. Schwangerschaftswoche 210 Euro zusätzlich für Umstandsmode. Das Geld bekommt man auf Antrag. Die meisten Jobcenter haben die Formulare für die Erstausstattung bereits vor Ort oder stellen sie im Internet zur Verfügung.