Karlsruhe-Insider: So viel kosten Verstöße gegen Corona-Regeln.
Bußgelder im Überblick- Wer verstößt, zahlt.
Die vom Land beschlossenen Corona-Regeln sind wichtig einzuhalten. Wer dagegen oder gegen die Ausgangsregeln verstößt, wird kräftig zur Kasse gebeten. Schließlich sind Verstöße gegen die Regeln bei den hohen Zahlen kein Kavaliersdelikt mehr.
Die örtlichen Ordnungsämter, und nicht die Polizei, sind für die Kontrolle und der Bußgelderhebung zuständig.
Wer gegen die Ausgangssperre von 20 – 5 Uhr verstößt, wird mit Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro bestraft.
Wer gegen den Mindestabstand von 1.50 Meter verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.
Verstöße gegen den Mund-Nasen-Schutz werden in Bus und Bahn mit 100 bis 250 Euro geahndet, in anderen Bereichen mit 50 bis 250 Euro zur Kasse gebeten.
Wer sich krank fühlt, soll zuhause bleiben. Wer dabei ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt und trotzdem mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss zwischen 100 und 250 Euro zahlen.
Versammlungen im öffentlichen raum können Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro nach sich ziehen.
Das Durchführen einer Feier kann je nach Größe zwischen 250 und 10.000 Euro im Extremfall kosten.
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zieht Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro nach sich.
Wer verbotenerweise Alkohol ausschenkt, wird mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro belangt.
Unerlaubtes Anzünden von Pyrotechnik kostet im kleinen Bereich 100 Euro, in großen Fällen 1.000 Euro.
Das unerlaubte Betreiben eines Clubs oder einer Diskothek kostet zwischen 2.500 und 10.000 Euro Bußgeld.