
Der Wunsch nach Veränderung scheitert manchmal an finanziellen Hürden. Eine spezielle Förderung ermöglicht jedoch bis zu 18.000 Euro. Wer die staatliche Hilfe bisher nicht kannte, sollte sich die Details jetzt genauer anschauen.
Aus Kostengründen müssen einige Pläne schweren Herzens begraben werden. Doch aufgepasst: Eine attraktive finanzielle Hilfe steht für alle bereit, die folgende Voraussetzungen erfüllen.
Zuschuss winkt: Bis 18.000 Euro sind möglich
Um beruflich voranzukommen und neue Perspektiven zu erkunden, ist eine Fortbildung oft hilfreich. Allerdings gestaltet sich die praktische Umsetzung nicht immer einfach: Manchmal fehlt der finanzielle Rückhalt ‒ und ohne Unterstützung ist dieser Schritt für viele nicht realisierbar. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und angesichts des Fachkräftemangels gewinnt berufliche Qualifizierung jedoch zunehmend an Bedeutung. Genau hier setzt eine besondere Förderung an, die nicht allen bekannt sein dürfte. Sie verspricht bis zu 18.000 Euro. Im Jahr 2023 wurden mehr als 190.000 Anspruchsberechtigte gefördert, während es 2024 mehr als 189.000 waren.
Voraussetzungen für die Förderung: Das sollten Antragsteller wissen
Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für Menschen gedacht, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten. Die Auswahl ist groß: Über 700 Abschlüsse sind förderfähig. Ob ein Aufstieg zum Meister, Betriebswirt oder Techniker ‒ Voraussetzung ist, dass die Maßnahme auf einen höheren Abschluss vorbereitet und die Standards der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt. Sowohl Berufserfahrene als auch Studienabbrecher oder junge Fachkräfte können den Zuschuss beantragen. Mittlerweile kann der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen üblicherweise komplett digital eingereicht werden.
Bis zu 15.000 Euro gibt es für die Kosten der Fortbildung und für die Abschlussprüfung. Außerdem werden bis zu 2.000 Euro für die Materialkosten des Prüfungsprojekts genehmigt. Die Hälfte dieser Beträge müssen Empfänger zurückzahlen. Rund 1.000 Euro gibt es überdies als monatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt – eine Rückzahlung ist für diesen Teil nicht vorgesehen. Wer unsicher ist, sollte sich kostenlos beraten lassen. Zuständig sind je nach Bundesland die Ämter für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Auch Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern helfen dabei, offene Fragen zu klären.
(Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, die offiziellen BAföG-Stellen der Länder, das Deutsche Studierendenwerk, die Bundesregierung)














