Bis zu 200 Euro extra: Zuschuss steht für Millionen Bürger bereit

Auf einem Holztisch liegen wie zu einem Fächer aufgereiht vier 100-Euro-Scheine. Sie weisen schon deutliche Falt- und Gebrauchsspuren auf und haben wohl bereits einige Male den Besitzer gewechselt.
Symbolbild © imago/Lobeca

Viele Menschen mit geringem Einkommen wissen nicht, dass ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen zustehen. Besonders beim Bürgergeld gibt es neben dem Regelsatz weitere finanzielle Hilfen. Ein spezieller Zuschuss für Millionen Bürger kann dabei monatlich fast 200 Euro zusätzlich bringen.

Die Lebenshaltungskosten bleiben weiterhin hoch. Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte deshalb genau prüfen, welche zusätzlichen Ansprüche bestehen. Viele Menschen wissen nicht, dass neben dem regulären Bürgergeld weitere Zuschläge möglich sind.

Wer Bürgergeld erhalten kann: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Bürgergeld richtet sich grundsätzlich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten. Auch Partner und Kinder innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können Leistungen erhalten.

Für den Bezug von Bürgergeld gelten verschiedene Voraussetzungen. Neben der Hilfebedürftigkeit spielt insbesondere die Erwerbsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Antragsteller müssen zudem vorhandenes Einkommen und Vermögen offenlegen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält neben dem Regelbedarf häufig auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können weitere Zuschläge und Mehrbedarfe gewährt werden.

Lesen Sie auch
Tierseuche in deutscher Großstadt - Sperrbezirk bleibt bestehen

Zuschuss für Millionen Bürger: Diese Faktoren können die Unterstützung erhöhen

Neben dem regulären Bürgergeld sieht das Sozialrecht verschiedene Mehrbedarfe vor. Diese sollen besondere Belastungen ausgleichen, die nicht bereits durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder besonderen Lebenssituationen. Viele Betroffene übersehen solche Ansprüche jedoch, obwohl sie den monatlichen Leistungsbetrag deutlich erhöhen können. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Bescheid regelmäßig zu prüfen.

Ein besonders hoher Zuschuss für Millionen Bürger kommt für schwerbehinderte Menschen infrage, die Bürgergeld beziehen und gleichzeitig an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. In diesem Fall kann ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs gewährt werden. Bei Alleinstehenden entspricht das derzeit rund 197 Euro zusätzlich pro Monat. Voraussetzung ist jedoch, dass die Schwerbehinderung anerkannt ist und Betroffene die Teilnahme an einer entsprechenden beruflichen Reha-, Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme nachweisen. Ohne einen entsprechenden Antrag und die erforderlichen Nachweise wird der Zuschlag in der Regel nicht automatisch berücksichtigt.

(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Eigene Recherche der Redaktion)