Bis zu 2500 Euro: Bürgergeld-Empfänger erhalten hohen Zuschuss

Ein Stempel mit dem Aufdruck "Bürgergeld" liegt auf einer ukrainischen Flagge. Hier liegt auch eine Menge Bargeld, das staatliche Zuschüsse symbolisiert. Es sind 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro und ein 500-Euro-Schein.
Symbolbild © imago/Steinach

Bürgergeld-Empfänger erhalten einen Zuschuss zum Regelsatz, wenn sie spezielle Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschlag kann sich theoretisch auf bis zu 2.500 Euro belaufen. Immer wieder wird diskutiert, ob die staatliche Unterstützung gerechtfertigt ist. 

Es sind hohe Summen, die Bürgergeld-Berechtigte als Bonus erhalten können. Das Geld wird zusätzlich zum Regelsatz ausgezahlt. Bei einigen, etwa bei Berufstätigen, könnten die großzügigen Zahlungen auf Kritik stoßen.

Hohe Summen: Bürgergeld-Empfänger erhalten diesen Zuschuss

Etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Bürgergeld angewiesen. Die Zahl stammt laut Statistischem Bundesamt aus dem Jahr 2024. Derzeit beläuft sich der Regelsatz für Alleinstehende auf 563 Euro. Für Paare gibt es pro Person 506 Euro. In einigen Lebenslagen genügt das Geld allerdings nicht. Eine Unterstützung durch Angehörige oder Freunde ist nicht immer möglich. Deshalb gibt es neben den Regelsätzen noch einige weitere Zuschüsse für Bedürftige.

Der sogenannte Mehrbedarf ist ein Zuschlag, der Bürgergeld-Empfängern in besonderen Situationen und bei Vorliegen spezifischer Bedingungen zusteht. Zur berechtigten Gruppe gehören etwa Alleinerziehende oder Menschen, die wegen ihrer Gesundheit auf eine spezielle Ernährung angewiesen sind. Wer sein Kind allein erzieht, bekommt derzeit 202,68 zusätzlich zum Regelsatz. Wenn es älter als sieben ist, gibt es 67,56 Euro. Auch bei Aufnahme eines Pflegekindes werden Alleinerziehende übrigens mit der staatlichen Leistung unterstützt.

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Bis zu 2.500 Euro gibt es in dieser besonderen Situation

Bürgergeld-Empfänger erhalten auch einen Zuschuss, wenn sie Nachwuchs erwarten. Schwangere sind ab der 13. Schwangerschaftswoche berechtigt. Ob eine besondere Ernährung während dieser Phase, Babykleidung oder häufige Fahrten zur Arztpraxis ‒ der Zuschlag ist oft notwendig, um die Mehrkosten zu decken. Die Ämter berechnen ihn auf Basis des maßgeblichen Regelsatzes. Er beträgt 17 Prozent. Theoretisch wären so insgesamt bis zu 2.500 Euro möglich.

Häufig wird diskutiert, ob die staatliche Unterstützung gerechtfertigt ist. Gerade für Alleinerziehende ist sie jedoch von wichtiger Bedeutung. Die Gruppe leidet häufig unter fehlender sozialer und finanzieller Unterstützung. Im Vergleich zu anderen Haushaltstypen sind Betroffene deshalb nicht nur wegen des Geldes, sondern auch psychisch stärker belastet. Ob es in Zukunft einen Konsens darüber geben wird, wie hoch die Zahlungen für Bürgergeld-Empfänger generell ausfallen sollten, bleibt unklar.