Bis zu 28.000 Euro: Jetzt winkt dieser hohe Heizungs-Zuschuss

Geldscheine auf einer Heizung. Das Thermostat ist aufgedreht und die Heizung angeschaltet. So entstehen jeden Monat Nebenkosten, die am Ende des Jahres in einer Abrechnung erscheinen.
Symbolbild © istockphoto/gopixa

Wer seine Heizung austauschen will, dem winkt jetzt ein Zuschuss von bis zu 28.000 Euro. Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat mit dieser Summe ein wichtiges Vorhaben.

Bis zu 28.000 Euro in Form eines Zuschusses winken nun denjenigen, die ihre alte Heizung austauschen wollen. Wer diese Summe beanspruchen will, muss dafür jedoch einige Bedingungen erfüllen.

Entwicklung hin zur Klimaneutralität: Heizungen spielen eine wichtige Rolle

Die staatliche Förderung für Heizungen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine tiefgreifende Entwicklung durchlaufen. Während früher vor allem über das BAFA fossile Hybridheizungen bezuschusst wurden, steht heute über die KfW der reine Umstieg auf erneuerbare Energien im Fokus. So sollen Haushalte weg von Heizungsanlagen, die mit Öl und Gas betrieben werden, hin zu Heizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien funktionieren.

Bis 2021 bestand die Förderung hauptsächlich in geförderten Technologien wie Solarthermie, Biomasse (Pellets) und ersten Wärmepumpen. Von 2021 bis August 2022 bezuschusste der Staat hauptsächlich den Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent der Kosten. Nun ist jedoch eine neue Ära angebrochen.

Bis zu 28.000 Euro: Diesen Zuschuss gibt es nun für eine neue Heizung

Lesen Sie auch
Niedrigwasser trifft Urlauber: Kreuzfahrt endet plötzlich im Reisebus

Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW mit dem Programm 458 neue, grundlegend angepasste Konditionen für die Heizungsförderung. Der Haushaltsausschuss hat das System umgebaut, um Geringverdiener und Familien stärker zu entlasten, während gleichzeitig die förderfähigen Gesamtkosten sinken. Der maximale Fördersatz wurde von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent angehoben. Durch den höheren Prozentsatz liegt der maximale staatliche Zuschuss nun bei 22.400 Euro. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit wurden von 30.000 Euro auf 28.000 Euro reduziert.

Um diesen Heizungs-Zuschuss zu erhalten, muss man jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. Vor jeglicher Unterschrift muss ein Energieeffizienz-Experte oder der Heizungsbauer eine offizielle „Bestätigung zum Antrag“ erstellen. Der dann zustande kommende Vertrag muss eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn die KfW die Förderzusage erteilt hat. Zudem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung genannt sein. Je nach zu versteuerndem Jahreseinkommen des Haushalts gibt es weitere Boni. Dieses darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

(Quellen: KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BAFA)