Bis zu 30.000 Euro: Mega-Zuschuss startet ab Juli in Deutschland

Ein Koffer ist bis zum äußersten Rand mit Geldscheinen gefüllt. Er quillt förmlich über und es sind ausschließlich 100-Euro-Scheine zu sehen, während der silberne, stählerne Koffer auf einem roten Untergrund liegt.
Symbolbild © istockphoto/IgorSokolov

Die deutsche Bundesregierung bietet Bürgern ab Juli einen neuen Mega-Zuschuss an. Die Finanzspritze in Höhe von bis zu 30.000 Euro gibt es allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Mit einem neuen Zuschuss will der Staat bald mehr Wohnraum schaffen und unterstützt Umbauten mit hohen Summen bis zu 30.000 Euro. Damit beabsichtigt die Regierung, der aktuellen Wohnungsnot entgegenzuwirken.

Neuer Mega-Zuschuss: Antragstellung ab Juli

In Deutschland herrscht schon seit Langem ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum – und die Situation verschlimmert sich zunehmend. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ ins Leben gerufen. Der Startschuss dafür fällt schon sehr bald, nämlich im Juli. Ziel des Programms ist es, aus leer stehenden Immobilien Wohnungen zu schaffen. Im Fokus stehen dabei vor allem nicht mehr genutzte Gewerberäume mit wenig Nutzungsperspektive.

Solche Gewerbeimmobilien trügen viel Potenzial, um auf klimaschonende Weise um- statt neu zu bauen. Um den Anreiz für Interessenten zu vergrößern und finanzielle Entlastung zu schaffen, zeigt sich der Staat spendabel. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro an Förderungsgeldern bereit. Auf Antrag, der noch vor Baubeginn eingehen muss, ist somit ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

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Bis zu 30.000 Euro für Sanierungsarbeiten geschenkt

Um den Zuschuss bewilligt zu bekommen, muss man allerdings einiges beachten. Zum einen darf die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen dienen. Nach den Umbaumaßnahmen ist es indes zwingend erforderlich – immerhin ist dies das Ziel, welches die Bundesregierung mit dem Programm verfolgt. Das heißt: Nach dem Umbau muss demnach mindestens eine neue Wohnung entstanden sein.

Logisch: Je größer die Gewerbeimmobilie und umfangreicher die Ausgaben für die Sanierung sind, desto höher fällt auch der Zuschuss aus. Jedoch sind 30.000 Euro pro Wohneinheit die absolute Obergrenze. Bei kleineren Projekten fällt die Förderung im Umkehrschluss entsprechend niedriger aus. Als Faustregel für den Zuschuss gelten 30 Prozent der Gesamtkosten. Überschreitet der Förderbetrag jedoch die Summe von 100.000 Euro, muss man den Rest aus eigener Tasche zahlen. Energetische Baumaßnahmen werden übrigens nicht bezuschusst, sind aber ausschlaggebend für eine Bewilligung des Antrags. Diesen können Interessierte ab Juli bis maximal 31. Dezember 2026 bei der KfW stellen.

(Quellen: Bundesbauministerium, CHIP, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)