
Wer den Schnee nicht wegräumt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Doch das ist noch nicht alles. Weitere riesige finanzielle Einbußen können noch draufgelegt werden.
Mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und weiteren finanziellen Schäden kann man belegt werden, wenn man den Schnee nicht wegräumt. Wen diese Pflicht trifft, ist in Deutschland eindeutig geregelt.
„Vorsicht Rutschgefahr!“ – Wenn der Gehweg zur Gefahrenstelle wird
Der Winter hat Deutschland derzeit fest im Griff. Und ab heute soll es auch noch schlimmer werden. Ein extremer Schneesturm kommt auf uns zu und verwandelt Deutschland nicht nur in eine weiße Winterlandschaft, sondern sorgt auch für glatte Straßen und Gehwege. In besonders betroffenen Regionen stellen die Verantwortlichen nicht nur den Schulbetrieb ein, sondern auch andere Läden bleiben vorsichtshalber geschlossen. Experten erwarten ein extremes Winterwetter, wie es Deutschland schon lange nicht mehr gesehen hat. Natürlich mag der Schnee für wahre Freude sorgen, und gerade die Kinder haben einen Spaß wie schon lange nicht mehr. Doch für andere bedeuten die weißen Wege eine echte Gefahr für die eigene Gesundheit – nämlich dann, wenn sie so glatt sind, dass man stürzt.
Wer den Schnee nicht wegräumt, riskiert massive finanzielle Schäden
Damit es nicht zu Stürzen und daraus folgenden schweren Verletzungen kommt, hat der Gesetzgeber in Deutschland festgelegt, wer für den Räumdienst verantwortlich ist. Für öffentliche Einrichtungen, öffentliche Parkplätze, Straßen und öffentliche Gehwege gilt, dass die jeweilige Stadt oder Gemeinde die Wege von Schnee und Glatteis befreien muss. Dafür gibt es extra einen Winterdienst, der diese Aufgabe in der Zeit von 6:30 bis 8:00 Uhr übernehmen muss. Bis dahin müssen die Straßen und Wege schneefrei sein.
Bei privaten Gebäuden steht der jeweilige Eigentümer in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Wege zu seinem Grundstück von Eis und Schnee befreit werden. Handelt es sich bei den Häusern um vermietete Objekte, muss der Vermieter im Mietvertrag schriftlich festgehalten haben, dass der Winterdienst auf den Mieter übergeht. Dabei reicht laut Gesetzgeber nicht nur die reine Übertragung der Pflicht. Er muss auch Kontrollen durchführen, um dies sicherzustellen. Wenn der Mieter bzw. der Vermieter sich nicht darum kümmert und jemand sich verletzt, droht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Hinzu kommt noch Schmerzensgeld, wenn der Geschädigte klagt.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, Allianz)














