Mit einem Zuschuss von 5.000 Euro kann man seinen Geldbeutel jetzt ordentlich aufstocken. Dieses Angebot gilt jedoch nicht mehr lange.
Geld kann jeder gebrauchen. Für genau dieses können deutsche Bürger zurzeit einen Antrag stellen und dabei einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Das Angebot gilt jedoch nicht mehr lange – jetzt sollte man schnell handeln.
Zuschuss aus dem Härtefallfonds
Seit Anfang dieses Jahres haben Rentner in Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Einmalzahlung zu stellen. Der sogenannte Härtefonds wurde eingeführt, um Menschen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdische Zuwanderer und Spätaussiedler zu einer Abmilderung ihrer empfundenen Härten zu verhelfen. Dabei können Betroffene einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro beantragen. Dieses Angebot sollte ursprünglich nur noch bis zum 30. September gelten, wurde nun aber verlängert. Berechtigte Bürger haben jetzt die Chance, bis Ende Januar des nächsten Jahres diese finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zu den Berechtigten für diesen Zuschuss zählen beispielsweise Bürger, die den meisten Teil ihres Erwerbes in der ehemaligen DDR erhalten haben. Auch Balletttänzer, denen damals eine sogenannte “Ballettrente” zugesprochen wurde, sowie Personen, die aufgrund der Pflege von Familienmitgliedern ihre Tätigkeit aufgeben mussten, haben Anspruch auf die Unterstützung.
Einige Rentner können sogar einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten
Der Härtefallfonds ermöglicht seinen Antragstellern einen pauschalen Zuschuss von 2.500 Euro. Für Bürger, die ihren Wohnsitz in einem der Bundesländer hatten, das der Stiftung zum Zeitpunkt der Gründung beigetreten ist, gibt es sogar eine Leistung von 5.000 Euro. Dies gilt unter anderem für die Länder Bremen und Thüringen. Der Antrag für die Leistung kann sowohl online auf der Website der Stiftung als auch postalisch eingeschickt werden. Bis Ende Januar 2024 sollte das Formular eingereicht sein.
Von Bund bekam die Stiftung “Härtefallfonds” eine Unterstützung von 5 Millionen Euro. Dadurch wurden die Einmalzahlungen finanzierbar. Das Beste an dem Zuschuss ist, dass er völlig frei von Steuern ist. Berechtigte brauchen sich deshalb keine Sorgen um Abzüge zu machen.