
Ein attraktiver Zuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro ermöglicht vielen Haushalten eine wichtige Änderung. Wer die Unterstützung in Anspruch nehmen will, sollte jetzt aufpassen: Das ist wichtig für einen erfolgreichen Antrag.
Diese finanzielle Unterstützung ist für zahlreiche Menschen unentbehrlich. Damit das Geld fließt, muss man jedoch einige Punkte beachten. Das Wichtigste dazu auf einen Blick.
Förderung für Millionen Menschen in Deutschland
Rund 19 Millionen Menschen in Deutschland haben die Altersgrenze von 65 Jahren bereits überschritten. Prognosen zeigen, dass die Zahl bis 2040 rasant ansteigen wird. Vielen macht der demografische Wandel große Sorgen, vor allem aufgrund des Rentensystems. Allerdings ist das nicht die einzige Herausforderung: Auch der Pflegebedarf ist insgesamt hoch und wird weiter zunehmen. Der Fachkräftemangel verschärft die Situation, weil qualifiziertes Personal zur Versorgung der alternden Gesellschaft fehlt. Wer sein eigenes Heim behalten möchte, steht ebenso vor einigen Hürden. Nun ergibt sich allerdings eine attraktive Möglichkeit für alle, die sich nach einem altersgerechten Haus sehnen.
Bis zu 6.250 Euro möglich: Das sollten Antragsteller wissen
Viele ältere Menschen wünschen sich, so lange und selbstständig wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Doch Treppen, hohe Schwellen und enge Bäder stellen eine große Gefahr dar. Stürze sind die häufigste Unfallursache bei Senioren. Barrierefreies Wohnen hält Menschen hingegen länger fit, entlastet Pflegeeinrichtungen und steigert zudem den Wert von Häusern und Wohnungen. Die KfW-Förderung für Barriere-Reduzierung und altersgerechtes Umbauen macht es möglich: Private Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter können den Zuschuss ab sofort beantragen.
Für einzelne Maßnahmen werden bis zu 2.500 Euro von den förderfähigen Ausgaben übernommen, während eine Kombination, die dem Standard „Altersgerechtes Haus“ entspricht, mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst wird. Wichtig dabei ist, dass die Antragstellung immer vor der Beauftragung von Dienstleistern erfolgt. Es sollten demnach noch keine Verträge unterschrieben werden. Die KfW verweist außerdem auf Wohnberatungsstellen, die Interessenten aufsuchen können, um das Vorhaben zu planen. Das Alter spielt im Übrigen keine Rolle ‒ auch jüngere Menschen können aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung auf barrierefreies Wohnen angewiesen sein.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, KfW, Bundesbauministerium)














