Böse Falle: Kein Geld mehr vom Jobcenter für Selbstständige

Ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Arbeit muss sich lohnen" und einem Pfeil. Darunter der durchgestrichene Begriff "Bürgergeld". Im Hintergrund ein Trockenbauer in weißer Bekleidung, der mit Gipsplatten und weiteren Materialien arbeitet.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Wer selbstständig ist, kann Bürgergeld beantragen. Doch ein Gerichtsurteil zeigt, dass Selbstständige unter Umständen kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger die Unterstützung dringend braucht.

Selbstständige haben oft ein schwankendes Einkommen. Bürgergeld kann dabei unterstützen, Planungssicherheit zu bekommen. Doch unter Umständen erhalten Selbstständige bald kein Geld mehr vom Jobcenter.

Kein Geld mehr vom Jobcenter: Das sind die Voraussetzungen für Bürgergeld

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Bürger erwerbsfähig, mindestens 15 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen. Außerdem müssen sie in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Ihre eigene finanzielle Situation oder die Ihrer Bedarfsgemeinschaft darf nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Bei der Beantragung werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt, denn zuerst müssen Bürger eigene Mittel einsetzen, bevor staatliche Leistungen gezahlt werden.

Dabei gelten bestimmte Freibeträge. Einkommen umfasst etwa Löhne, Renten, Kindergeld oder Einkünfte aus Vermietung, während zum Vermögen Bargeld, Wertpapiere, Immobilien oder andere Besitztümer zählen. Für das erste Jahr des Bürgergeldbezugs gibt es eine Karenzzeit, in der das Jobcenter nur erhebliches Vermögen anrechnet. Danach gelten bestimmte Freibeträge pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Auch Selbstständige können Bürgergeld erhalten, wenn ihre Einnahmen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern. Dabei müssen sie ihre Betriebe nicht aufgeben, sondern werden als „Aufstocker“ unterstützt, die trotz Arbeit ergänzende Leistungen erhalten.

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Falle für Selbstständige: Kein Geld mehr vom Jobcenter
Im ersten Jahr dürfen sie zudem bis zu 40.000 Euro Vermögen behalten, ohne dass das Jobcenter dies anrechnet, und müssen ihre Wohnung nicht sofort wechseln. Sie können weiterhin Einkommen erzielen, wobei ein Teil davon nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, um zusätzliche Einnahmen zu belohnen. Bürgergeld-Empfänger erhalten unter Umständen Weihnachtsgeld.
Allerdings gelten Grenzen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat nun klargestellt, dass Selbstständige bei mehreren Gewerben Verluste eines Betriebs nicht automatisch mit Gewinnen eines anderen verrechnen dürfen. Im konkreten Fall wollte eine Frau ihre beiden Geschäfte aufrechnen, doch das Jobcenter bekam recht. Das Bundessozialgericht betonte, dass jeder Betrieb einzeln betrachtet wird und ein horizontaler Verlustausgleich nicht zulässig ist. Diese Regel soll verhindern, dass die Allgemeinheit die Kosten verlustbringender Tätigkeiten trägt. Selbstständige, die Bürgergeld beziehen und mehrere Gewerbe führen, müssen daher mit Einschränkungen rechnen und gegebenenfalls unprofitables Geschäft aufgeben.

(Quellen: Bürgergeld, Jobcenter)