
Wer selbstständig ist, kann Bürgergeld beantragen. Doch ein Gerichtsurteil zeigt, dass Selbstständige unter Umständen kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger die Unterstützung dringend braucht.
Selbstständige haben oft ein schwankendes Einkommen. Bürgergeld kann dabei unterstützen, Planungssicherheit zu bekommen. Doch unter Umständen erhalten Selbstständige bald kein Geld mehr vom Jobcenter.
Kein Geld mehr vom Jobcenter: Das sind die Voraussetzungen für Bürgergeld
Im ersten Jahr dürfen sie zudem bis zu 40.000 Euro Vermögen behalten, ohne dass das Jobcenter dies anrechnet, und müssen ihre Wohnung nicht sofort wechseln. Sie können weiterhin Einkommen erzielen, wobei ein Teil davon nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, um zusätzliche Einnahmen zu belohnen. Bürgergeld-Empfänger erhalten unter Umständen Weihnachtsgeld.
Allerdings gelten Grenzen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat nun klargestellt, dass Selbstständige bei mehreren Gewerben Verluste eines Betriebs nicht automatisch mit Gewinnen eines anderen verrechnen dürfen. Im konkreten Fall wollte eine Frau ihre beiden Geschäfte aufrechnen, doch das Jobcenter bekam recht. Das Bundessozialgericht betonte, dass jeder Betrieb einzeln betrachtet wird und ein horizontaler Verlustausgleich nicht zulässig ist. Diese Regel soll verhindern, dass die Allgemeinheit die Kosten verlustbringender Tätigkeiten trägt. Selbstständige, die Bürgergeld beziehen und mehrere Gewerbe führen, müssen daher mit Einschränkungen rechnen und gegebenenfalls unprofitables Geschäft aufgeben.
(Quellen: Bürgergeld, Jobcenter)














