Böser Verdachtsfall: AfD zieht vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa) – Die AfD will in zwei juristischen Streitfragen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Zuvor war die Partei in diesen Streitfragen in zwei Instanzen unterlegen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt.

Ebenso lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Erlass einer Zwischenregelung ab, durch die dem Verfassungsschutz verboten worden wäre, bekanntzugeben, dass der sogenannte «Flügel» der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiter 7000 betrage.

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Gegen diese beiden Beschlüsse legte die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Dieses Gericht bestätigte jedoch die Entscheidungen aus erster Instanz.

Nun wolle die AfD deshalb Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erheben, sagte der Sprecher des Kölner Gerichts. Das Verwaltungsgericht werde nun zunächst den Fortgang des Verfahrens in Karlsruhe abwarten. Es hat in der Sache bisher nur über sogenannte Hängebeschlüsse – vorläufige Beschlüsse – entschieden. Im regulären Eilverfahren steht die Entscheidung noch aus.