Ex-Generalbundesanwalt a.D. bricht in Karlsruher Café zusammen und stirbt

Symbolbild

Karlsruhe (ots) – Ex-Generalbundesanwalt Harald Range ist tot. Er ist am Mittwochabend in einem Karlsruher Café zusammengebrochen – offenbar wegen eines Herzinfarkts. Er starb im Alter von 70 Jahren.

Laut der Bild war Range in Begleitung seiner Ehefrau. Als er die Toilette aufsuchte, brach er plötzlich zusammen.

Generalbundesanwalt a.D. Harald Range begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1975 in der niedersächsischen Justiz. Nach Tätigkeiten bei verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften des Landes wechselte er 1989 in das Niedersächsische Justizministerium nach Hannover. 2001 übernahm Harald Range die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Am 17. November 2011 folgte seine Ernennung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Im Zuge der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Verantwortliche des Internet-Blogs „Netzpolitik.org“ wurde er Mitte des Jahres 2015 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Die Amtszeit von Generalbundesanwalt a.D. Harald Range war geprägt von vielschichtigen Herausforderungen. Bereits sein Dienstantritt in der Karlsruher Behörde fiel zeitlich zusammen mit der Übernahme der Ermittlungen im sogenannten NSU-Komplex. Nur kurze Zeit später war die Behörde mit Fragen möglicher elektronischer Angriffe fremder Geheimdienste befasst. Um diesen Herausforderungen für die Strafverfolgungspraxis im Bereich der „Cyberspionage“ gerecht zu werden, richtete Generalbundesanwalt a.D. Range ein neues Ermittlungsreferat ein. In seine Amtszeit als Generalbundesanwalt fiel zudem die spürbare Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien und dem Irak.

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Von 2002 bis Ende 2006 war Harald Range deutscher Vertreter in der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte des Europarats (CPGE) und des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE), deren Präsident er von 2004 bis 2008 war. Von 2013 bis 2014 war er Präsident des Netzwerkes der Generalstaatsanwälte und vergleichbarer Institutionen der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Sein Engagement für das Gemeinwohl blieb Harald Range auch im Ruhestand eine Herzensangelegenheit. So war er zuletzt seit 1. November 2016 als Mitglied der FDP-Fraktion Ratsherr des Rates der Stadt Celle. Dort war er unter anderem im Jugendhilfe- und Kulturausschuss vertreten.

Generalbundesanwalt a.D. Harald Range war es eine persönliche Verpflichtung, für die Belange des Rechtsstaates vorbehaltlos einzutreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.