Das wissen sicherlich nur die Wenigsten: Bürger haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro. Sie müssen dafür lediglich einmalig einen Antrag stellen.
Gerade in der heutigen Zeit zählt jeder Euro, den man zusätzlich in die Haushaltskasse legen kann. Deshalb gibt es eine gute Nachricht: Viele Bürger in Deutschland haben Anspruch auf einen Zuschuss, der 120 Euro und mehr betragen kann.
Staat sorgt für Unterstützung in jeder Lebensphase
Wird ein Kind in Deutschland geboren, haben seine Eltern nicht nur Anspruch auf das Kindergeld, sondern auch auf Elterngeld. Denn in der Regel bleibt ein Elternteil zu Hause und sorgt für das Neugeborene, meistens, bis es in die Krippe oder den Kindergarten geht. Danach fangen viele Erziehungsberechtigte meistens wieder an, Teilzeit zu arbeiten. Kann man seinen eigenen Lebensunterhalt und den der Familie nicht alleine bestreiten, gibt es je nach Höhe des Einkommens Wohngeld und Kinderzuschlag oder aber Bürgergeld als Ergänzung. Doch was passiert, wenn die Rente nicht reicht, obwohl man sein Leben lang gearbeitet hat?
Bürger haben einen Anspruch – einfache Antragstellung
Dieses Schicksal ereilt in Deutschland jeden 5. Rentner. Sie haben weniger als 1.200 Euro pro Monat zur Verfügung. Doch diesen Betrag kann man ganz einfach erhöhen. Wer in seinem Leben Kinder erzogen hat – und das müssen nicht einmal die leiblichen sein – kann die Kindererziehungszeiten geltend machen. Dies gilt auch für Pflege- oder Adoptiveltern. Auch wenn die eigenen Enkelkinder dauerhaft im Haushalt der Großeltern gelebt haben und zwischen den leiblichen Eltern und dem Nachwuchs keinerlei Obhut- oder Erziehungsverhältnis bestand, dürfen Oma und Opa diese Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.
Ein einfacher Antrag genügt dafür: Man gibt bei der Deutschen Rentenversicherung die Zeiten der Kindererziehung an. Dabei ist zu beachten, dass in einem Zeitraum nicht beide Eltern gleichzeitig die Erziehungszeiten anrechnen lassen dürfen. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, gibt es ein Guthaben von drei Jahren Erziehungszeit. Für Kinder, die davor geboren wurden, gibt es nur zweieinhalb Jahre gutgeschrieben. Ein Jahr Erziehungszeit bedeuten einen Rentenpunkt, der nach derzeitigem Stand 39,32 Euro wert ist. So erreicht man beispielsweise bei zwei Kindern und einer jeweiligen Erziehungszeit von drei Jahren schon 235,92 Euro. Damit gibt es jeden Monat 235,92 Euro mehr Rente.