Bürgergeld-Bezieher: Diese Schulden zahlt das Jobcenter auch

Für Arbeitssuchende und Bürgergeldempfänger ist das Jobcenter einer der ersten Anlaufpunkte. Die Mitarbeiter des Jobcenters bemühen sich, Bürgergeldempfänger und Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

In Deutschland erhält jeder Bürger mindestens einmal im Monat Geld. In ungünstigen Fällen ist es gerade einmal das Bürgergeld. Das Jobcenter zahlt nun auch die Schulden der Bürgergeld-Bezieher.

Viele Bürger kommen schon mit hohen Schulden im Bürgergeld an. Jetzt zahlt das Jobcenter auch diese Schulden mit ab. Für Arbeitnehmer ein Unding.

Zu wenig Geld da: Jobcenter zahlt Schulden für Bürgergeld-Bezieher

Mit dem Bürgergeld können viele Bezieher nicht über die Runden kommen. Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Schulden sind bei Bürgergeld-Empfängern keine Seltenheit. In einigen Fällen ist das Jobcenter sogar dazu verpflichtet, diese Schulden weiter abzubezahlen. Dafür gibt es ein gültiges Urteil des Bundesgerichtshofs. Es datiert auf das Jahr 2022 zurück. Im damaligen Fall musste das Jobcenter die Mietschulden des Klienten übernehmen.

Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Wenn ein Bürger seine Ausgaben nicht mehr aus seinen Einnahmen begleichen kann, gilt er wie jedes Unternehmen als pleite. Im Endeffekt bleibt den meisten dann nur noch die Privatinsolvenz. In diesem Fall kann man im Laufe des Verfahrens die Schulden loswerden, muss dafür jedoch sehr strenge Voraussetzungen erfüllen. Außerdem gilt deutschlandweit ein Mindestbetrag, der unpfändbar bleibt.

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Bürgergeld-Bezieher geht vor Gericht und bekommt Recht: Jobcenter muss zahlen

Die Antragstellerin hatte in dem konkreten Fall damals beim Jobcenter einen Antrag auf ein Darlehen zur schrittweisen Begleichung ihrer Mietschulden gestellt. Nachdem sie eine Ablehnung erhalten hatte, klagte sie und bekam Recht. Mit anderen Worten: Das Jobcenter zahlt unter bestimmten Umständen auch Schulden. Doch mit der Übernahme des Jobcenters sind die Empfänger nicht automatisch schuldenfrei. Sie müssen sich dann darum bemühen, das Darlehen an das Jobcenter zurückzuzahlen.

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Jobcenter beispielsweise für Anschaffungen wie Möbel, Autos oder andere private Dinge einen Kredit gewährt. Nur, wenn Bürgergeld-Bezieher bereits Schulden haben, die sie abzahlen möchten, kann das Jobcenter einspringen und helfen. Es hilft den Empfängern dann, die Schulden Stück für Stück zu tilgen. Zudem müssen sich die Empfänger bemühen, wieder eine Arbeit aufzunehmen, um den Kredit aus dem erarbeiteten Geld abzubezahlen.