Bürgergeld durchgewunken: Millionen Menschen bekommen mehr Geld

Eine Frau zählt Geld aus ihrem Geldbeutel.
Symbolbild © istockphoto/dragana991

Lange wurde über das Bürgergeld diskutiert. Jetzt konnte endlich ein neuer Entwurf eingereicht werden. Die Parteien sind sich einig. So könnten Millionen Menschen bald mehr Geld bekommen.

Eine Einigung war lange nicht in Sicht. Jetzt hat es doch geklappt. Durch das neue Bürgergeld erhalten Millionen Menschen mehr Geld.

Einigung im Bürgergeld erzielt

Nach den neuen Entwürfen soll sich ab 2013 einiges für die Berechtigten des Bürgergelds ändern. Lange gab es heftige Diskussionen um die Höhe, Freibeträge und weitere Details. Jetzt sind sich die Politiker jedoch einig geworden.

Ab 2023 sollen alle, die bislang Hartz IV bezogen haben ,das neue Bürgergeld erhalten, sofern sie dazu berechtigt sind. Das Bürgergeld gilt als Grundsicherungsleistung und wird an Arbeitssuchende gezahlt. Sie sollen so ihren Lebensbedarf sichern können.

Diese Menschen erhalten Bürgergeld

Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben einen Anspruch auf das Bürgergeld, sofern sich ihre Voraussetzungen nicht geändert haben. Derzeit sind das 5,2 Millionen Menschen in Deutschland.

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Außerdem soll auch das Bürgergeld nahtlos an die bisherige Leistung anknüpfen. Ein neuer Antrag, sofern kein neuer Bewilligungszeitraum anläuft, soll nicht nötig sein. Außerdem soll auch ein „Bürgergeldrechner“ zur Verfügung gestellt werden, sodass Berechtige ausrechnen können, wie viel sie erhalten können.

Die Eckdaten des Bürgergelds

Der Regelsatz wird auf 502 Euro für Alleinstehende erhöht. Erwachsene, die mit ihrem Partner zusammenleben erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren erhalten 420 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren beziehen 384 Euro. Kinder unter 6 Jahren stehen 318 Euro zu.

Die Freibeträge werden von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Bei Schülern und Studenten sowie Azubis wird der Freibetrag auf 520 Euro erhöht. Auch beim Ersparten gibt es Änderungen. Diese werden zwei Jahre lang nicht beachtet. Als Vermögen gelten ab 40.000 Euro bzw. jede weitere 15.000 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.