Bürgergeld eingeführt: Jetzt gibt es auch noch Gratis-Möbel

Eine Frau wählt im Möbelhaus Kissen aus.
Symbolbild © istockphoto/ViktorCap

Mit dem Bürgergeld, welches Anfang 2023 eingeführt wurde, erhalten die Berechtigten lediglich 502 Euro je Monat Unterstützung vom Staat. Damit sind keine großen Sprünge möglich. Jetzt soll es Gratis-Möbel geben.

Viele Berechtigte von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld, besitzen weder Möbel noch Haushaltsgeräte. Jetzt soll sich dies allerdings ändern, so haben zahlreiche Bürger ein Anrecht auf Gratis-Möbel.

Antrag auf Gratis-Möbel stellen

Es kann sich durchaus lohnen zu prüfen, ob es Sinn macht einen Antrag auf Ausstattung für Möbel beim Jobcenter zu stellen. Im § 24 Abs. 3 SGB II ist dies konkret geregelt. Dort heißt es, dass Bürgergeld-Beziehende mindestens 25 Jahre alt sein müssen und die erste eigene Wohnung beziehen müssen.

Während diese Kategorie fällt, kann man einen Antrag auf eine Haushaltsausstattung stellen. Ebenfalls berechtigt sind Personen, die nach einer Trennung vom Partner die Wohnungsausstattung nicht mehr weiter nutzen können. Personen, die bislang in einer möblierten Wohnung zur Untermiete lebten und jetzt in eine eigene Wohnung ziehen, haben ebenfalls die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

Weitere Optionen für Berechtigte

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Wer aus der Haft entlassen wird und keine eigene Wohnung zur Verfügung hat, kann ebenfalls den Antrag beim Jobcenter stellen. Sollte es gebrannt haben und alles zerstört sein und die Versicherung nicht bezahlen, kann ebenfalls das Jobcenter einspringen.

Personen, die aus sozialen Einrichtungen in eine eigene Wohnung ziehen, können den Antrag auf die Gratis- Möbel und die Hausausstattung stellen. Das Jobcenter entscheidet dann, ob Geld oder Sachleistungen an den Berechtigten gehen.

Genehmigung von Pauschalen möglich

Am häufigsten genehmigt das Amt eine Pauschale, mit der es möglich sein soll, Möbel zu kaufen und eine Hausausstattung oder Wohnungseinrichtung umzusetzen. Haushaltsgeräte sind in der Regel bei dieser Pauschale nicht enthalten. Der Grund dafür ist, dass in dem Bürgergeld Regelbedarf von 502 Euro, ein sogenannter Sparbetrag enthalten ist.

Dieser beträgt 30 Euro und soll dafür genutzt werden, Haushaltsgeräte zu kaufen oder zu ersetzen. Allerdings kann es sein, dass ein Mehrbedarf besteht, den man vom Jobcenter prüfen lassen kann. Dann sind weitere finanzielle Mittel oder auch Sachleistungen möglich.