Bürgergeld-Empfänger erhalten nächsten speziellen Zuschuss

Auf einem grauen Taschenrechner steht groß das Wort "Bürgergeld". Daneben liegt ein Kugelschreiber und darunter ganz viele hohe Euro-Scheine, 500er, 100er und 200er auf dem Tisch.
Symbolbild © imago/ Wolfilser

Darauf warten bereits Millionen bedürftige Bürger, denn Lebensmittel und Grundausgaben wie Miete sind weiterhin auf einem hohen Stand in Deutschland. Bürgergeld-Empfänger erhalten dafür nun einen speziellen Zuschuss.

Das Bürgergeld bleibt ein heiß diskutiertes Thema, gerade wenn es um Zusatzleistungen geht. Neben den Regelsätzen fragen sich viele Empfänger, ob sie bei wichtigen Anschaffungen mit Hilfe rechnen können. Jetzt können Bürgergeld-Empfänger aber einen besonderen Zuschuss für spezielle Anschaffungen erhalten.

Erhalten Bürgergeld-Empfänger Sehhilfen? Wer zahlt was?

Eine Brille ist für viele unverzichtbar, doch Bürgergeld-Empfänger müssen die Kosten meist selbst tragen, auch wenn diese kaum die Grundkosten wie Miete und Lebensmittel im Alltag stemmen können. Laut Bundesagentur für Arbeit gehört der Kauf einer Sehhilfe nicht zu den Leistungen des Bürgergeldes. Ausnahmen gibt es jedoch für Menschen mit starker Sehbehinderung, die von der Krankenkasse als Härtefall eingestuft werden. Diese können Unterstützung beantragen, um eine Grundversorgung sicherzustellen.

Etwas anders sieht es bei Reparaturen aus: Hier übernimmt das Jobcenter in bestimmten Fällen die Kosten. Wer also bereits eine Brille besitzt, aber auf unerwartete Probleme wie kaputte Bügel oder zerkratzte Gläser stößt, sollte prüfen, ob eine Unterstützung möglich ist. Ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann hier wirklich hilfreich sein, um individuelle Ansprüche zu klären.

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Zusatzleistungen – mehr als Grundversorgung und für viele überlebensnotwendig

Das Bürgergeld bietet auch über die Regelsätze hinaus finanzielle Hilfen, die je nach Bedarf angepasst werden können. Schwangere, Alleinerziehende oder chronisch Kranke haben Anspruch auf zusätzliche Mittel, ebenso wie Menschen mit besonderen medizinischen Anforderungen. Auch Heizkosten, Kalt- und Warmwasser sowie angemessene Unterkunftskosten fallen unter die Leistungen.

Medizinische Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe oder notwendige Medikamente erfordern häufig einen Eigenanteil. Bürgergeld-Empfänger können sich jedoch in vielen Fällen von diesen Zuzahlungen befreien lassen, besonders bei chronischen Erkrankungen. Kinder und Jugendliche sind tatsächlich generell von solchen Belastungen ausgenommen – ein kleiner, aber wichtiger Vorteil für Familien. Die Regelungen verdeutlichen insgesamt also, dass das Bürgergeld nicht nur Grundbedürfnisse abdeckt, sondern auch flexible Lösungen für verschiedene Lebenssituationen bietet.