Für Bürgergeld-Empfänger gibt es eine gute Nachricht, denn sie erhalten einen Zuschuss für spezielle Ernährung. Experten geben Tipps, wie man diesen erhalten und bei Schwierigkeiten reagieren kann.
Auch das neue Jahr stellt die Menschen wieder vor besondere Herausforderungen, denn die Preissteigerungen reißen einfach nicht ab. Einen Zuschuss bekommen nun Bürgergeld-Empfänger vom Staat, wenn sie eine spezielle Ernährung benötigen.
Leistungsempfänger leben am Existenzminimum
In diesem und auch im neuen Jahr erhalten alleinstehende Bürgergeld-Empfänger einen Regelsatz von 563 Euro. Hinzu kommt noch das Geld für Unterkunft und Heizung. Beide Kostenpunkte dürften dabei bestimmte Grenzen nicht überschreiten, denn sie sind genau in den Sozialgesetzbüchern festgelegt. Was sich für einen Außenstehenden erst einmal viel anhört, zeigt sich für die Betroffenen als das Existenzminimum. Große Sprünge sind nicht drin. Anschaffungen muss man sich mühsam ersparen. Zwar gibt es die Möglichkeit für bestimmte Möbelstücke ein Darlehen zu beantragen. Doch auch dieses muss mit einem Mindestsatz pro Monat abbezahlt werden. Dass damit das Geld noch knapper wird, interessiert dann niemanden. Schlimmer kommt es für die Betroffenen, wenn sie auf eine bestimmte Ernährungsform angewiesen sind. Diese erweist sich in der Regel als teurer, sodass die Leistungsempfänger nicht mehr wissen, wie sie diese Zusatzkosten noch stemmen sollen.
Verzweifelte Familie suchte Hilfe
So erging es auch einer Familie mit drei Kindern. Alle drei litten an einer extremen Gluten- und Laktoseunverträglichkeit. Da viele Produkte Gluten und Laktose enthalten, müssen die Eltern auf spezielle Alternativen zurückgreifen, die jedoch preislich weit über denen der gängigen Lebensmittel liegen. Das Ehepaar stellte deshalb einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter und legte das Attest vom Arzt bei. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab und sah wohl keinen speziellen Bedarf. Auch, dass die Kinder mit einem BMI von 18,5 schon im Untergewicht lagen, interessierte den Sachbearbeiter nicht. Denn die Eltern konnten mit dem Regelsatz die speziellen Anforderungen an die Ernährung nicht decken.
Deshalb wandte sich die Familie an einen Anwalt, wozu auch die Experten raten. Dieser prüfte den Ablehnungsbescheid und legte Widerspruch gegen diesen ein, da er fehlerhaft war. Das Jobcenter gewährte der Familie dann einen monatlichen Mehrbedarf von 135 Euro. Juristen weisen jedoch darauf hin, dass eine solche spezielle Ernährung nicht ethisch oder religiös motiviert sein darf. Es muss sich um einen unabwendbaren und regelmäßigen Mehraufwand handeln. Darf man sich wegen einer Krankheit nicht wie gewohnt ernähren, hat jedoch keine zusätzlichen Kosten, bekommt man den Mehraufwand nicht zugesprochen.