Wer Bürgergeld bezieht, bekommt mehr als nur Geld für Lebensmittel. Es gibt weitere Dinge, für die Bürgergeld-Empfänger einen Zuschuss bekommen. Und auch bestimmte Kosten übernimmt das Jobcenter.
Menschen, die es nicht schaffen, ihren Lebensunterhalt komplett oder teilweise selbständig zu bestreiten, haben ein Recht auf staatliche Leistungen. Als Bürgergeld-Empfänger bekommt man für verschiedene Dinge einen Zuschuss.
Höhe der Beträge ist genau festgelegt – So hoch fallen die Zuschüsse aus
Entgegen aller Meldungen und Gerüchte leben Bürgergeld-Empfänger nicht wie die Maden im Speck. Denn wer wie viel bekommt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Als alleinstehender Mensch stehen einem 563 Euro an Regelsatz zu. Paare bekommen jeweils 506 Euro. Leben Kinder im Haushalt, richtet sich die Höhe des Geldes nach dem Alter des Nachwuchses. Kinder, die fünf Jahre und jünger sind, bekommen einen Regelsatz von 357 Euro, 6-13-Jährige 390 Euro, 14- bis 17-jährige Jugendliche 471 Euro und 18- bis 24-Jährige erhalten 451 Euro. Muss sich jemand beispielsweise aufgrund einer schweren (vom Jobcenter anerkannten) Krankheit besonders aufwendig ernähren, gibt es den sogenannten Mehrbedarf. Dieser gilt auch für eine schwangere Bürgergeld-Empfängerin. Zusätzlich gibt es für Familien Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Besucht ein Kind zum Beispiel einen Fußballverein, übernimmt das Jobcenter 15 Euro im Monat.
Diesen wichtigen Zuschuss gibt es ebenfalls
Ein weiterer wichtiger Faktor in Bezug auf das Bürgergeld ist die Übernahme der Miet- und Heizkosten. Für Bürgergeld-Empfänger fällt dieser Zuschuss jedoch auch nicht so hoch aus, wie manch einer glauben mag. Die Jobcenter orientieren sich dabei an den gängigen Mietkosten vor Ort und haben dafür eine Tabelle. Diese gib vor, wie viele Personen bei welcher Miete in einer Wohnung leben dürfen. Auch die Quadratmeterzahl einer Wohnung, die man als Bürgergeld-Empfänger beziehen darf, ist vorgegeben. Entscheidend hierfür ist auch, wo man in Deutschland wohnt.
Generell gilt, dass für Alleinstehende eine Wohnung zwischen 45 und 50 Quadratmetern als ausreichend betrachtet wird. Zehn bis fünfzehn Quadratmeter gibt es für jede Person zusätzlich, die mit in der Wohnung lebt. Die Höhe der übernommenen Bruttokaltmiete (das ist die Miete inklusive aller Betriebskosten wie zum Beispiel Wasser oder Müllgebühr) variiert in den Ländern von Stadt zu Stadt. So bekommt beispielsweise jemand, der in München als Single wohnt, eine Bruttokaltmiete von 890 Euro. Ein Bürgergeld-Empfänger in Leipzig hat dagegen nur Anspruch auf 346 Euro. Das Jobcenter übernimmt auch die Heizkosten, jedoch nur in angemessener Höhe.