Bürgergeld-Empfänger lebt zu sparsam – Geld wird gestrichen

Ein älterer Mann mit einer Tasse Tee hockt vor einer Heizung, um sich an einem kalten Tag aufzuwärmen. Er fasst mit einer Hand an die Heizung. Der Mann hat graue Haare und trägt eine Brille.
Symbolbild © istockphoto/Jelena Stanojkovic

Weil eine Bürgergeld-Empfängerin scheinbar zu sparsam lebt, hat das Jobcenter ihr das Geld für die Heizkosten gestrichen. Wegen der einbehaltenen Zahlungen für die Wohnung zog die Frau vor Gericht.

Alle Welt spricht stets davon, zu sparen. Bei steigenden Mietpreisen, Strom- und Heizkosten gestaltet sich dieses Unterfangen nicht immer leicht. Eine Bürgergeld-Empfängerin schafft es und wird prompt dafür bestraft.

Geld gestrichen wegen zu niedriger Heizkosten

Eigentlich ist es doch etwas Gutes sparsam zu leben – insbesondere dann, wenn man ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen muss. Empfänger von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen werden sogar von den Leistungsträgern dazu angehalten, ihre Lebenshaltungskosten möglichst gering zu halten. Immerhin gilt man ja als hilfebedürftig und sollte nicht über seine Verhältnisse leben. Einer Frau aus Frankfurt (Oder) wäre ihr scheinbar bescheidener Lebensstil jedoch beinahe teuer zu stehen gekommen.

Der Fall machte bereits 2024 die Runde. Das örtliche Jobcenter weigerte sich, die Kosten für die Unterkunft der Frau zu zahlen. Als Grund gab die Behörde an, dass es den Anschein macht, dass die Betroffene die Wohnung gar nicht nutzte. Die gemessenen Verbrauchswerte von Wasser, Strom und Heizung seien „außerordentlich gering“. Für das Jobcenter war damit offenbar klar: Die Frau nutzt die angegebene Wohnung nicht – zumindest nicht in dem Umfang, der eine Leistungsübernahme rechtfertige. Die Frau habe somit keinen glaubhaften Anspruch auf die Leistungen. Demnach hat das Amt das Geld für Unterkunft und Heizung vorerst gestrichen.

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Bürgergeld-Empfängerin geht vor Gericht

Die Bürgergeld-Empfängerin sah sich dadurch gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Immerhin bekam sie über mehrere Monate hinweg nicht das Geld, das ihr per Gesetz zusteht. Solche zurückgehaltenen Zahlungen verursachen bei Betroffenen eine derart hohe Deckungslücke, dass deren Existenz stark gefährdet ist. Zumal Mietzahlungen zu den verpflichtenden Fixkosten gehören, die in keiner Weise gestreckt oder kompensiert werden können. Im schlimmsten Fall droht die Obdachlosigkeit.

Nun bekam die Leistungsempfängerin vor dem Sozialgericht jedoch recht. Dank einer einstweiligen Anordnung ist das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für Unterkunft und Heizung in voller Höhe zu übernehmen. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass nicht nachzuweisen sei, ob die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Auch spiele es keine Rolle, wie oft sich ein Bürgergeld-Empfänger in seiner Wohnung aufhalte oder nicht. Die Wohnung sei nutzbar, und es gab keinen Beweis für Nichtnutzung.

(Quellen: BMAS, Bundesagentur für Arbeit)