Bürgergeld: Hierfür drohen jetzt saftige Strafen – “Völlig neu”

Zwei Frauenhände öffnen eine Geldbörse. Darin befindet sich nichts. Weder ein Geldschein noch eine einzige Münze ist darin. Es scheint, als wäre die Frau pleite.
Symbolbild © istockphoto/courtneyk

Zum Jahreswechsel stehen einige Änderungen beim Bürgergeld an, bei diesen drohen den Empfängern sogar Strafen. Sie müssen also dringend beachten, was sich jetzt alles verändert, damit sie keine Bußgelder oder sonstigen Einschränkungen riskieren.

Fast ein Jahr ist das neue Bürgergeld nun alt. Und erneut ändert sich einiges mit dem neuen Jahr. Dabei müssen Empfänger beachten, dass beim Bürgergeld Bußgelder drohen können und auch von Strafen ist die Rede.

Bürgergeld: Empfänger müssen sich auf Änderungen gefasst machen

Zum 1. Januar 2024 erhalten die Empfänger des Bürgergelds einen höheren Satz. So steigt der Regelbedarf bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden von 502 Euro auf 563 Euro monatlich an. Für einen volljährigen Partner gibt es anstelle der bisherigen 451 Euro dann 506 Euro. Junge Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren bekommen dann anstatt 402 Euro 451 Euro im Monat.

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhöht sich der Satz von 420 Euro auf 471 Euro im Monat. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten aktuell 348 Euro und sollen ab Januar 390 Euro bekommen. Anstatt der bisherigen 318 Euro bekommen Eltern für Kinder von 0 bis 5 Jahren dann 357 Euro.

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Doch es gibt auch negative Seiten

So gut es klingt, etwas mehr im Monat zur Verfügung zu haben, so gibt es auch eine Kehrseite. Es ist sogar davon die Rede, dass den Empfängern Bußgelder beim Bürgergeld drohen oder sie mit Strafen rechnen müssen. In einem dreistufigen Katalog können die Empfänger sich darüber informieren, was passieren kann.

Denn auch für Bürgergeld-Empfänger gilt: Sie haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert heftige Sanktionen, die vonseiten des Amtes durchgeführt werden können. So ist es durchaus möglich, dass sich das Bürgergeld in einem Monat um 10 Prozent reduziert.

Sollte es zu einer weiteren Pflichtverletzung kommen, kann das Amt den Betrag um 20 Prozent für insgesamt zwei Monate kürzen. Verletzt der Empfänger erneut die Pflicht, dann hat das Amt die Möglichkeit den Bürgergeldsatz um 30 Prozent für drei Monate zu reduzieren. Auch wenn die Kürzungen etwas harmloser sind als beim Vorgänger Hartz 4, so gibt es keinerlei Schonfristen mehr.