
Sehnsüchtig erwarten Leistungsbezieher den Tag, an dem das Bürgergeld endlich auf dem Konto landet. Auch im und für den September stehen die Termine bereits fest, sodass die Haushalte planen können.
Während man sich an die neue Bezeichnung noch gewöhnen muss, stehen zumindest die Tage fest, an denen das Bürgergeld im September aufs Konto der Leistungsempfänger kommt. Auch für die folgenden Monate stehen die Termine bereits fest. Das sorgt für Planungssicherheit.
Neue Bezeichnung, neue Regeln: Grundsicherung sorgt für Unsicherheit
Seit dem 1. Juli gibt es in Deutschland offiziell kein Bürgergeld mehr. Die Bundesregierung hat jedoch nicht nur den Namen in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ geändert, sondern auch einige wichtige Regelungen geändert. Dies sorgt bei den Leistungsempfängern für zunehmende Unsicherheit. Dabei konnten Hilfestellen bereits Entwarnung geben. Wer einen gültigen Bürgergeld-Bescheid hatte, musste am 1. Juli keinen neuen Antrag stellen. Auch an der Höhe der Regelsätze hat sich nichts geändert. Dasselbe gilt auch für die Auszahlungstermine. Diese stehen ebenfalls fest und bleiben bestehen.
Bürgergeld im September: An diesen Tagen kommt das Geld
Die staatliche Unterstützung, die zum 1. Juli im Rahmen einer Reform offiziell von Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt wurde, wird immer im Voraus für den Folgemonat ausgezahlt. Für den laufenden Monat September erfolgte die Gutschrift bereits am Montag, den 31. August. Für den Oktober erfolgt die Zahlung zum 30. September. In den beiden Monaten fiel der letzte Tag des Monats immer auf einen Werktag, sodass dieser auch der Auszahlungstag war. Experten weisen darauf hin, dass es je nach Bank ein bis drei Werktage dauern kann, bis das Geld auf dem Konto sichtbar ist.
Wer diese Zeit abgewartet und immer noch kein Bürgergeld erhalten hat, sollte sich umgehend an das zuständige Jobcenter wenden. Dieses kann klären, ob es eventuell zu einer späteren Auszahlung kommt oder ob man gar kein Geld erhält. Die Gründe sollte man unbedingt sofort abklären, damit man nicht vergeblich auf sein Geld wartet und eventuell mit der Miete in Rückstand gerät.
(Quellen: BA, Jobcenter)














