“Bürgergeld” kommt: Hartz IV wird abgeschafft in Deutschland

Ein schwarz gekleideter Mann mit Mütze läuft am Gebäude der Agentur für Arbeit vorbei. Vor dem weißen Haus steht ein grauer Zaun. Das Jobcenter soll Menschen helfen, damit die Arbeitslosenzahlen nicht explodieren.
ARCHIV - Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Karlsruhe-Insider: Neuer Name – Bürgergeld anstatt Hartz IV.

Hartz IV, den Namen kennt jeder, egal ob er selbst einmal Gelder vom Staat bezogen hat oder nicht. Jetzt werden die Sozialleitungen umbenannt und heißen bald Bürgergeld.

SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Sondierungspapier festgelegt, dass der Titel geändert werden soll. Aber kommen mit dem neuen Namen auch neue Regelungen auf die Bürger zu?

Die Grundsicherung, wie Hartz IV auch heißt, soll künftig Bürgergeld heißen. Doch allein mit einer neuen Bezeichnung ist es nicht getan. Hartz IV ist nicht mehr zeitgemäß genug, so könnte man den Eindruck haben. Generell werden die Sozialleistungen in Deutschland dafür gezahlt, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik die Chance hat, ein Leben in Würde führen zu können.

Die Gelder sind jedoch meist sehr knapp berechnet, sodass hier ein „Über die Runden kommen“ es häufiger trifft. Die Kosten für Wohnung, Mietnebenkosten, sonstige Fixkosten, Wasser, Strom, und Gas steigen immer weiter an. Auch die Lebensmittelkosten werden immer höher.

Der Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt bei 446 Euro. Dass dieses Geld monatlich ausreichen soll, daran zweifelt Politik und Wirtschaft sein einigen Jahren bereits. Die SPD erklärte den Namenswechsel von Hartz IV zu Bürgergeld mit den Worten, dass es „Respekt und Bürgerfreundlichkeit“ zeigen soll. Dabei sollen vor allem auch die Würde des Einzelnen berücksichtigt und geachtet werden. Außerdem soll die Zahlung auch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und außerdem digital und unkompliziert zugänglich sein.

Lesen Sie auch
Vom Staat: Bürger erhalten jetzt Zuschuss fürs Wäschewaschen

Doch damit nicht genug. SPD, Grüne und FDP möchten auch die Rückkehr in den Arbeitsmarkt weiter in den Fokus rücken und sehen hierfür das Bürgergeld als geeignete Hilfe.

Darüber hinaus sollen die Mitwirkungspflichten erhalten bleiben. Allgemein soll allerdings alles im Vorgang unbürokratischer erfolgen und weniger umständlich sein. Auch sollen die Möglichkeiten zu Zusatzverdiensten optimiert und verbessert werden. Damit soll erreicht werden, dass Anreize geschaffen werden, dass Empfänger von Sozialleistungen in die Erwerbstätigkeit gehen können.

Sanktionen und Zuverdienst, das sind Themen, die auch zuvor schon bei Hartz-IV-Beziehenden wichtige Themen waren. Die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Hartz IV sind nicht nur der Name allein.

Es soll verstärkt dazu beigetragen werden, dass Bezieher den Weg zurück in das Arbeitsleben finden können. Außerdem sollen auch bessere Zuverdienstmöglichkeiten versprochen werden. Dies könnte der große Unterschied zu Hartz-IV sein, denn gerade bei dem Thema Zuverdienstmöglichkeiten war es bislang oftmals so, dass es sich für viele Empfänger von Sozialleistungen nicht lohnte einen Extraerwerb anzustreben.

Das große Problem bislang war, dass dieser Zuverdienst angerechnet wird und damit von der Sozialleistung an sich kaum mehr etwas, bis gar nichts mehr übrig bleibt. Das Bürgergeld soll das jetzt ändern. Dies soll durch eine geringere Besteuerung ermöglicht werden. So soll der Anreiz geschaffen werden, dass Menschen sich wieder mehr für die Erwerbstätigkeit interessieren und den Weg dazu durch einen Nebenjob finden.