Bürgergeld kommt: Neue Ansprüche – es gibt noch mehr Kohle

Geld abheben am Bankautomaten
Symbolbild © istockphoto/Richard Villalonundefined undefined

Zuletzt hatte das Bürgergeld für mächtig Kritik und Diskussionen gesorgt. Neue Ansprüche können nun noch mehr Geld bringen.

Der Regelsatz steigt, Hartz IV verschwindet und das Bürgergeld kommt. 2023 geht mit einigen Veränderungen einher. Angesichts der steigenden Preise sollten Bürgergeld-Bezieher genau wissen, was ihnen zusteht. Je nach Anspruch kann es noch mehr Geld geben.

Neues Bürgergeld und neue Ansprüche

Das neu eingeführte Bürgergeld geht mit einigen Vorteilen für die Bezieher einher. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die Freibeträge erhöht und die Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert. So ist der Regelsatz seit dem 1. Januar des neuen Jahres um 53 Euro gestiegen. Ein Erwachsener bekommt demnach 502 Euro pro Monat. Wenn dieser Regelsatz nicht reicht, hat der Bezieher die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen.

Verschiedene Kosten werden für Bürgergeld-Bezieher vom Staat übernommen. In diesen Bereich fällt zum Beispiel die Regelversorgung beim Zahnarzt. Zahnärzte berechnen aber auch Zusatzkosten und Eigenanteile. Hier haben Bürgergeld-Bezieher die Möglichkeit, einen Härtefall-Antrag zu stellen. Das kann Kosten vermeiden oder zumindest deutlich senken.

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Hier gibt es mehr Kohle für Bürgergeld-Bezieher

In einigen Fällen muss das Jobcenter die Berufsbekleidung bezahlen. Der Antrag wird aber in vielen Fällen abgelehnt. Es gibt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, das beschlossen hat, dass die Berufsschulkleidung vollständig vom Job-Center übernommen werden muss. Wenn zum Beispiel ein Schüler eine Lehre beginnt und Berufsschul-Kleidung benötigt und seine Eltern Bürgergeld beziehen, muss das Amt die Kosten übernehmen.

Staatliche Zuschüsse und Bürgergeld Ansprüche für Kinder

Außerdem unterstützt das Jobcenter Bürgergeld-Bezieher einmalig bei der Erstausstattung der Wohnungen. Die Bezieher können Gutscheine oder Geld erhalten. Das Augenmerk liegt auf der einmaligen Unterstützung. Eine Ausnahme bildet das Kinderbett. Ist das Kind aus dem Bett herausgewachsen, hat es Anspruch auf ein neues passendes Bett mit einer dazugehörigen Matratze. Schlussendlich hat jeder Schüler auch Anspruch auf einen Schreibtisch beziehungsweise einen Arbeitsplatz. Dieser wird ebenfalls vom Amt übernommen.