Bürgergeld kommt: So viel Geld ist für Supermarkt-Einkäufe geplant

Ein Kassenzettel aus dem Supermarkt wird kontrolliert
Symbolbild © istockphoto/industryview

Ab dem 1. Januar ist es so weit. Das Bürgergeld kommt. Es ist der Nachfolger von Hartz IV und dieses ist knapp bemessen.

Seit der Einführung von Hartz IV gab es immer wieder Kritik an diesem Modell. Es wurde als nicht sehr sozial angesehen, denn der Hartz IV Regelsatz ist knapp bemessen. Vor allem in Bezug auf die Essenskosten. Für Singles sind dafür 5,19 Euro pro Tag und für Kindergartenkinder bis zu einem Alter von fünf Jahren 3,29 Euro pro Tag vorgesehen.

Neues Bürgergeld soll Abhilfe schaffen

Ab Januar wird Hartz IV vom Bürgergeld abgelöst. Hartz IV Kritiker begrüßen dies. Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 ausgezahlt und beträgt 502 Euro. Dies sind 53 Euro mehr als der bisherige Hartz IV Satz.

Dieses soll zum 1. Januar 2023 ausgezahlt werden und beträgt 502 Euro, was immerhin 53 Euro mehr als der bisherige Hartz 4-Satz ist.

Doch auch dort ist das Guthaben für Essen sehr knapp berechnet. Es stehen 174 Euro zur Verfügung und somit 5,72 Cent pro Tag. Das sind nur knapp 50 Cent mehr als bei Hartz IV. Dabei ist die Inflation so hoch wie nie. Die Preise für Lebensmittel und Getränke sind seit Jahresbeginn um 10,72 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu allen anderen Gütern erlebten Lebensmittel eine Preissteigerung um über 57 Prozent.

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Auch das Bürgergeld ist zu knapp bemessen

So stößt auch dieses auf immense Kritik. Denn das Geld für Supermarkt-Einkäufe reicht hinten und vorn nicht. Dies finden sowohl Experten als auch Betroffene.

Vor allem Verena Bentele spricht ein vernichtendes und klares Urteil. Sie ist die Präsidentin des größten deutschen Sozialverbands, des VdK. „Die fünf Euro für Lebensmittel reichen hinten und vorn nicht.“ Drei gesunde und vollwertige Mahlzeiten seien damit nicht zu bezahlen. So lautet ihre konkrete Meinung dazu.

Derzeit wird es aber wohl dabei bleiben. Denn die Summe des Bürgergeldes wurde gerade erst heiß diskutiert und beschlossen. Eine Änderung und/oder Erhöhung ist deshalb wohl zunächst nicht vorgesehen.