Bürgergeld vor dem Aus in Deutschland – “Alles komplett streichen”

Im Vordergrund des Bildes befinden sich zwei Stapel mit 2-Euro-Münzen. Auf dem rechten, höheren Münzstapel befindet sich ein Holzklotz mit der Aufschrift "Bürgergeld". Im Hintergrund sieht man verschwommen verschiedene Euro-Scheine.
Symbolbild © imago/Shotshop

Wie die neue Regierung bereits in ihren Plänen zuvor angekündigt hatte, steht nun tatsächlich das Bürgergeld in Deutschland vor dem Aus. Millionen Menschen sind von dieser Maßnahme betroffen.

Viele hatten es befürchtet, doch nun scheinen diese Sorgen Wirklichkeit zu werden. Das Bürgergeld steht in Deutschland wohl vor dem Aus. Millionen Menschen müssen sich dann komplett umstellen und die neuen Maßnahmen akzeptieren.

Schon vor der Wahl ein großes Thema: Bürgergeld-Empfänger sollen unter Zugzwang geraten

Wie bereits sein Vorgänger, das Hartz IV, geriet auch das Bürgergeld von Anfang an in die Kritik. Die einen, meistens die Betroffenen selbst, empfinden es als ungerecht und zu niedrig berechnet. Man könne davon kaum leben. Besonders schwierig war für viele, dass trotz der Preissteigerungen in allen Lebensbereichen die Empfänger in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen müssen.

Die anderen, die unter schwierigen Bedingungen trotzdem arbeiten gehen, finden es ungerecht, dass Menschen so viel Geld bekommen, ohne dafür etwas zu tun. Im Fokus stehen dabei diejenigen Leistungsempfänger, die zwar arbeiten gehen könnten, aber Stellen verweigern – aus welchen Gründen auch immer. Dabei stellen Statistiken fest: Die Anzahl der Totalverweigerer ist im Verhältnis zur Anzahl der Empfänger sehr gering.

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Neue Regierung will vieles ändern – und bekommt wohl, was sie will

Nun regiert Merz – zusammen mit der SPD. Die große Koalition muss sich in den Eckpunkten einig sein. Und damit steht wohl auch fest: In Bezug auf das Bürgergeld konnte der zukünftige Bundeskanzler sich durchsetzen. Er will das Bürgergeld komplett abschaffen und in eine “neue Grundsicherung” überführen. Besonders abgesehen hat er es dabei auf die Totalverweigerer. Da das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2019 bereits festgestellt hat, dass eine 100-prozentige Kürzung der Leistung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen maximal 30 Prozent für drei Monate an Leistungen gesperrt werden.

Doch die Anzahl der Verweigerer beträgt gerade einmal 1,4 Prozent. Das waren 52.000 Menschen im Jahr 2021. Doch Merz argumentiert, dass man auch bei dieser Anzahl schon eine Menge Geld einsparen könne. So soll gelten: Wer in Zukunft eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne gewichtige Gründe verweigert, gilt nicht mehr als bedürftig.