Bürgergeld weg: Merz-Regierung droht mit harten Sanktionen

Ein Mann hält in der linken Hand mehrere Euro-Banknoten, darunter Scheine im Wert von 500, 100, 50 und 20 Euro. In der rechten Hand präsentiert er ein kleines Holzrahmen-Täfelchen, auf dem mit weißer Kreide das Wort "Bürgergeld" geschrieben steht.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Das Bürgergeld steht vor dem Aus: Die Merz-Regierung plant eine neue Grundsicherung mit harten Sanktionen, die Millionen treffen könnte – von Kürzungen bis zur kompletten Streichung der Leistungen.

Ein Beschluss mit großer Sprengkraft: Hinter den Kulissen der Politik wird an einem System gerüttelt, das Millionen betrifft. Was geplant ist, hat es in sich.

Wenn Nichterreichbarkeit teuer wird

Drei Jahre nach seinem Start soll das Bürgergeld Geschichte sein. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat für die Abschaffung gestimmt. Noch muss der Bundestag zustimmen, geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026. Ob dieser Termin hält, ist offen: Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor zu wenig Vorlauf für die technische Umsetzung. Sicher ist: Die neue Grundsicherung kommt – und sie wird härter.

Künftig reicht es nicht mehr, einfach gemeldet zu sein, denn wer nicht erreichbar ist, riskiert den kompletten Verlust der Leistung. Drei versäumte Termine beim Jobcenter sollen genügen, um Überweisungen zu stoppen. Auch die Übernahme der Wohnkosten kann wegfallen. Allerdings müssen die Behörden vorher eine persönliche Anhörung ermöglichen – per Anruf oder Hausbesuch. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen ausdrücklich geschützt werden. Die Bundesregierung will damit das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen. Übersetzt heißt das: Sanktionen bis an die Grenze des Zulässigen. Schon bei Pflichtverstößen wie fehlenden Bewerbungen oder der Ablehnung von Förderkursen soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um dreißig Prozent gekürzt werden. Rund 150 Euro weniger im Monat.

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Dreißig Prozent – und dann alles weg

Auch bei versäumten Terminen ändert sich etwas: Zweimal zu spät oder gar nicht erschienen? Dann drohen zunächst dreißig Prozent Kürzung für einen Monat. Beim dritten Mal folgt dann die Komplettstreichung der Grundsicherung. Bislang gab es abgestufte Kürzungen von zehn, zwanzig oder dreißig Prozent. Neu ist auch das Ende der Karenzzeit beim Vermögen. Künftig gilt: Erst eigenes Einkommen und Ersparnisse einsetzen, dann staatliche Hilfe. Zudem werden Wohnkosten früher und strenger geprüft. Was nicht als angemessen gilt, wird nicht mehr vollständig übernommen.

Dabei zeigt die Praxis: Sanktionen treffen bislang nur wenige. Im vergangenen Jahr gab es monatlich im Schnitt weniger als 30.000 Kürzungen. Dennoch fließen über 50 Milliarden Euro jährlich in die Geldleistungen. Die Debatte ist eröffnet. Für Millionen geht es um Sicherheit – und um die Frage, wie hart ein Sozialstaat sein darf.

(Quellen: Tagesschau, Die Zeit, Bundesregierung, Deutsche Rentenversicherung)