Bürgergeld wird gestrichen: Knapp 170 Euro weniger im Monat

Eine Fotomontage mit einem Stoppschild im Vordergrund. Dahinter befindet sich ein weißes Schild vor einer Deutschlandflagge. Auf dem Schild sind der Bundesadler und das Wort "Bürgergeld" abgedruckt.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Obwohl es das Bürgergeld und ergänzende Leistungen gibt, reicht das Geld für viele Menschen nicht aus, um ihre monatlichen Ausgaben zu decken. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt derzeit bei rund 563 Euro im Monat. Mit der neuen Reform wird in einigen Fällen das Bürgergeld gestrichen.

Im August 2025 bezogen etwa 5,3 bis 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Darunter sind sowohl erwerbsfähige Menschen als auch nicht erwerbsfähige Angehörige – Kinder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Allerdings muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Sozialleistung zu bekommen.

Sozialleistung soll Menschen helfen: Bürgergeld reicht oft nicht aus

Menschen beziehen Bürgergeld, wenn ihr eigenes Einkommen oder ihre Leistungen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu sichern – das können Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit mit sehr geringem Lohn oder plötzliche Ausgaben sein. Viele Leistungsbezieher sind nicht arbeitslos, weil sie z. B. Kinder betreuen, in Ausbildung sind oder gesundheitlich eingeschränkt, sodass sie dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen. Manche Menschen haben Anspruch, nehmen Leistungen aber nicht, zum Beispiel wegen Bürokratie, Scham oder weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch haben.

Vielen Menschen reicht allerdings das Bürgergeld nicht aus. In vielen Haushalten bleibt wenig übrig für unerwartete Ausgaben wie Reparaturen, medizinische Zusatzkosten oder steigende Strom- und Energiekosten. Der Spielraum ist damit sehr eng. Diese finanzielle Enge führt dazu, dass selbst mit Bürgergeld oft keine ausreichende Absicherung gegen soziale und wirtschaftliche Risiken besteht.

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Bürgergeld wird gestrichen: Beziehern drohen Konsequenzen

Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) plant umfassende Änderungen beim Bürgergeld und am Sozialstaat insgesamt. Ziel ist, die Grundsicherung zu reformieren, mehr Effizienz herzustellen und Ausgaben zu begrenzen. So sollen beispielsweise strengere Regeln bei Pflichten wie Terminen beim Jobcenter oder bei Mitwirkungspflichten gelten, um mehr Verbindlichkeit bei Leistungsbeziehern zu erreichen. Ziel ist es, das bisherige System der Grundsicherung zu verschärfen und Leistungsbezieher stärker in die Pflicht zu nehmen.

Die geplante Reform soll eine neue Form der Grundsicherung schaffen, die auf mehr Eigenverantwortung und striktere Sanktionen setzt. Die Jobcenter führen künftig ein Stufenverfahren ein: Nach einem verpassten Termin folgt eine zweite Einladung. Bleibt auch diese unbeachtet, droht eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent. Beim dritten Verstoß streicht das Jobcenter die Zahlungen vollständig. Der aktuelle Regelsatz für alleinstehende Bürgergeld-Beziehende liegt bei 563 Euro im Monat. Eine Kürzung um 30 Prozent würde die monatliche Unterstützung auf 394 Euro senken. Dies wäre ein Verlust von 169 Euro.