Bürgergeld wird strenger: Sanktionen werden deutlich angehoben

Ein Stempel mit dem Aufdruck "Bürgergeld" liegt auf einer ukrainischen Flagge. Hier liegt auch eine Menge Bargeld, das staatliche Zuschüsse symbolisiert. Es sind 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro und ein 500-Euro-Schein.
Symbolbild © imago/Steinach

Für Millionen Leistungsempfänger werden die Regeln strenger, denn die Sanktionen werden deutlich angehoben. Dies bedeutet im Extremfall, dass man auch keine Leistungen mehr bekommt. Ein herber Schlag für alle Bedürftigen.

Wer Bürgergeld bezieht, muss nun mit schärferen Regelungen rechnen. Denn die Sanktionen werden deutlich angehoben. Damit macht Bundeskanzler Merz seine Drohung wahr und fordert alle Betroffenen auf, aktiv mitzumachen.

„Zu viele Kosten für Verweigerer“: Merz greift durch

Ca. 5,6 Millionen Menschen beziehen derzeit in Deutschland Bürgergeld. Darunter befinden sich laut Statistik 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Während viele aktiv mitarbeiten oder entschuldigt sind, gibt es die sogenannten Totalverweigerer, die aktiv jede Arbeit und jede Weiterbildungsmaßnahme ablehnen. Diese würden dem Staat viel Geld kosten, betonte Bundeskanzler Merz in der Vergangenheit immer wieder. Obwohl es sich dabei mit 0,4 bis unter einem Prozent um einen relativ geringen Anteil handelt, müsste man diese Menschen auch in Arbeit bringen und sie notfalls durch Sanktionen dazu zwingen. Dies hat jedoch auch Folgen für alle anderen Bürgergeld-Empfänger.

Sanktionen werden deutlich angehoben: Das müssen Leistungsempfänger jetzt wissen

Ab dem 1. Juli gibt es in Deutschland die sogenannte Grundsicherung, die das Bürgergeld ablösen wird. Mit dieser neuen Regelung setzt die Bundesregierung nicht nur darauf, dass die Menschen aktiv an ihrer eigenen Erwerbslosigkeit arbeiten und diese beenden, sondern auch auf härtere und höhere Sanktionen. Bislang war es nämlich nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die Leistungen komplett einzustellen. Dies soll nun einfacher möglich sein. Wer dreimal hintereinander seinen Termin verpasst oder aktiv die Arbeitsaufnahme oder Bildungsmaßnahmen des Jobcenters ablehnt, soll zukünftig eine vollständige Sperrung der Leistungen erhalten. Damit bekommen die Betroffenen auch ihre Miete nicht mehr gezahlt. Ausnahmen soll es jedoch geben, zum Beispiel bei psychisch Kranken.

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Kritiker hatten sich schon zuvor massiv gegen diese härteren Maßnahmen ausgesprochen. So könne bei kompletter Sanktionierung ein Wohnungsverlust drohen und die Betroffenen in der Obdachlosigkeit landen. Zudem könnte es dann auch im Haushalt lebende Angehörige betreffen, die an dieser Situation vollkommen unschuldig seien, insbesondere Kinder, die damit ihr Obdach verlieren. Die Regierung hatte jedoch betont, dass man darauf achte, dass niemand zu Schaden kommt, der die Situation nicht aktiv verschuldet hat. Inwiefern dies in der Praxis umgesetzt wird, kann nur die Zukunft beantworten.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesagentur für Arbeit, dpa)