Bundestag beschließt Impfpflicht: 86 Masernfälle in Baden-Württemberg

Symbolbild Foto: Hannofichtner [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)]

Karlsruhe-Insider / Stuttgart (dpa/lsw) – Die Masernfälle in Baden-Württemberg sind bis
Mitte November im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen.

Seit Jahresbeginn seien 86 Fälle registriert worden, teilte das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg am Donnerstag mit.

Im Vorjahr wurden im selben Zeitraum (vom 1. Januar bis zum 13. November) 98
Masernfälle gemeldet. Die meisten Fälle (10) gab es im Ortenaukreis. Im Kreis Stuttgart und Kreis Konstanz sind in diesem Jahr je acht Masernfälle registriert worden.

Mehr als fünf Masernerkrankungen wurden außerdem im Kreis Karlsruhe, im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Zollernalbkreis und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeldet.

Im Gesamtjahr 2018 hatte es 101 Masernfälle gegeben, 2016 waren es 28 und im Jahr 2017 insgesamt 62 gestiegen. 2015 wurden 133 Masernerkrankungen gemeldet. Wobei sich die Fälle zum Jahresende summiert hatten: Bis Mitte November waren beim Gesundheitsamt nur 26 Masernfälle registriert worden.

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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Die Impfpflicht gilt ab 1. März 2020 für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen.