Baldige Entscheidung: Stürzt Karlsruhe den Rundfunkbeitrag deutschlandweit?

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Rundfunkbeitrag – Karlsruhe prüft!

Ist der Beitrag von derzeit 17,50 Euro monatlich zulässig? Die Gebühr wird pro Wohnung erhoben – egal ob es sich um eine Zweitwohnung handelt, einen Single-Haushalt ohne Empfangsgeräte oder um eine Studenten-WG mit mehreren PCs, die auch Radio- und TV-Programme empfangen können.

Der Rundfunkbetrag, welcher 17,50 Euro pro Haushalt im Monat beträgt, ist regelmäßig im Gespräch.

Kein Wunder, denn noch immer wurde nicht geklärt, ob der Rundfunkbeitrag als Steuer oder als Gebühr gesehen werden soll.

So ist festgelegt, dass ein Beitrag im Gegensatz zu einer erhobenen Gebühr auch dann erhoben werden kann, wenn das Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Der Beitrag ist also nicht an die Inanspruchnahme gebunden.

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Insgesamt liegen vier Klagen, unter anderem von der Autovermietung Sixt, vor. Die Karlsruher Richter nehmen sich allerdings Zeit mit der Urteilsfindung und lassen sich von anderen Rechtssprechungen nicht beeinflussen.