Im neuen Jahr treten so einige Veränderungen in Kraft. Damit verbunden sind auch drohende Bußgelder, die unter anderem eine Gegenstandspflicht betreffen, die ab 2024 für alle Haushalte gilt. Verbraucher sollten sich rechtzeitig über alle neuen Regelungen informieren.
Normen, Fristen, Regeln und Pflichten: Ab 2024 gibt es einiges an Neuerungen, die alle Bürger in Deutschland beachten müssen. So kann es Bußgelder geben, wenn eine neue Gegenstandspflicht für Haushalte nicht berücksichtigt wird.
Das wird ab 2024 Pflicht
In wenigen Wochen neigt sich das Jahr dem Ende und 2024 wird eingeläutet. Damit enden auch einige altbekannte Regeln. Neue Pflichten und Änderungen kommen mit dem neuen Jahr auf die Menschen zu. So kann es zu Bußgeldern führen, wenn man sich nicht an die Gegenstandspflicht für alle Haushalte hält, welche ab dann ebenfalls in Kraft tritt.
Demnach gibt es neue Regelungen zu Rauchwarnmeldern, denn sie sind ab 2024 Pflicht und müssen eventuell entsprechend neu angeschafft werden. In Baden-Württemberg und Hessen müssen zudem einige Rauchwarnmelder bis zum Ende des Jahres 2024 ausgetauscht werden. Dies hat mit der maximal zulässigen Betriebsdauer nach “DIN 14676-1” zu tun. Wenn man sich nicht an die Gegenstandspflicht der Rauchwarnmelder hält, können Bußgelder fällig werden.
Feuerlöscher richtig entsorgen
Änderungen gibt es auch bei den Feuerlöschern, denn sie unterliegen ab dem kommenden Jahr ebenfalls neuen Regeln. So dürfen sie keine schädlichen “PFAS”-Stoffe mehr enthalten. Haushalte, die noch einen solchen Feuerlöscher beherbergen, müssen ihn ersetzen. Den alten Feuerlöscher darf man auf keinen Fall einfach in den Mülleimer werfen. Verbraucher können aber, so heißt es vonseiten der Brandschutz-Zentrale, gleich mehrere Optionen wählen, um den Feuerlöscher zu entsorgen.
Die ansässigen Wertstoffhöfe nehmen die alten Feuerlöscher an und entsorgen diese. In manchen Regionen ist dies jedoch mit einer Gebühr verbunden. Alternativ bietet sich auch der örtliche Brandschutz-Fachbetrieb an. Auch hierhin können die Feuerlöscher zur Entsorgung gebracht werden. Meist jedoch ist dies nur kostenfrei möglich, wenn vor Ort ein neuer Feuerlöscher gekauft wird. Sollte man aber ohnehin vorhaben, einen neuen zu kaufen, so macht der Tausch an Ort und Stelle Sinn.