Bußgelder drohen: Neue Pflichten für Bürger treten ab Mai in Kraft

Nahaufnahme eines Kalenders. Die Zahl 15 wird mit einem roten Stift umrandet. Der Deckel des roten Stifts liegt auf dem Kalender und verdeckt die Zahlen 1 und 7.
Symbolbild © istockphoto/Sashkinw

Schon bald kommen neue Pflichten auf die Bürger in Deutschland zu. Wer kein Bußgeld riskieren will, sollte über folgende Änderungen informiert sein. Sonst könnte es für Betroffene teuer werden. 

Bereits in wenigen Tagen wird es ernst. Neue Regelungen fordern die Aufmerksamkeit der Verbraucher. Nur so ist es möglich, den Konsequenzen zu entgehen, die sich durch eine Pflichtverletzung ergeben.

Diese neuen Pflichten für Bürger sind schon ab Mai gültig

Bis zu 2.500 Euro Bußgeld können fällig werden, wenn Verbraucher ab Mai gegen diese neue Regel verstoßen. Die Verordnung soll dabei helfen, einige Probleme zu beseitigen, die in Deutschland noch immer eine Herausforderung darstellen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2022 ein Beschluss gefasst: Es wird eine neue Biomüll-Regel geben. Ab dem 1. Mai tritt sie offiziell in Kraft. Weil immer wieder Fremdstoffe im Biomüll landen, ist die Verwertung des Abfalls manchmal nicht möglich. Das soll sich ändern.

Ab sofort sollten Haushalte deshalb auf die korrekte Mülltrennung achten, um zur Biomüll-Qualität beizutragen und keine Strafe zu riskieren. Es sind strengere Kontrollen zu erwarten. Wenn zu viele Fremdstoffe im Abfall sind, drohen Konsequenzen. Möglich ist, dass die Müllabfuhr die Tonne nicht leert. Betroffene Haushalte müssen sich dann selbst um die fachgerechte Entsorgung kümmern. Unter Umständen wird zudem das genannte Bußgeld fällig.

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Aufgepasst: Auch das ändert sich schon bald

Neben der Änderung beim Biomüll müssen sich Bürger auch auf eine Neuerung beim Passfoto einstellen. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss normalerweise ein biometrisches Foto in ausgedruckter Form mitbringen. Um die Digitalisierung in den Behörden voranzutreiben, dürfen Passfotos ab Mai allerdings nur noch auf digitalem Weg abgegeben werden.

Außerdem hält das Namensrecht eine Neuerung bereit, die Paare aufhorchen lassen dürfte. In Deutschland konnte bislang nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen. Allerdings ist das künftig anders: In wenigen Tagen ist es offiziell erlaubt, dass beide Ehepartner den Nachnamen des jeweils anderen zusätzlich zum eigenen Namen annehmen. Der Doppelname darf wahlweise mit oder ohne einen Bindestrich geschrieben werden.