Bußgelder für ahnungslose Fußgänger – Bis zu 350 Euro

Spaziergänger in der Innenstadt
Symbolbild © istockphoto/Endrik Baublies

Die meisten Fußgänger sind völlig ahnungslos, doch ihnen können ebenso Bußgelder auferlegt werden. Durch bestimmte Vorschriften können sogar bis zu 350 Euro für ein Vergehen als Fußgänger fällig werden.

Hohe Bußgelder oder gar einen Führerscheinentzug, das ordnen die meisten Verkehrsteilnehmer eher bei Autofahrern ein. Tatsächlich kann dies jedoch auch Fußgängern blühen. Bis zu 350 Euro können als Strafe für ein Verkehrsdelikt als Fußgänger anstehen.

Vorsicht vor Strafen als Fußgänger

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung alles, was mit Verkehrsteilnehmern zu tun hat. Dazu zählen auch Fußgänger. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Nicht selten werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet. Sogar einen Führerscheinentzug kann es in schweren Fällen geben.

Fußgänger sind mit die schwächsten Mitglieder im Straßenverkehr. Doch auch für sie gibt es bestimmte Regelungen. So wissen viele nicht, dass sie keine Absperrungen übersteigen oder einfach so die Fahrbahn betreten dürfen, wenn ein Gehweg oder ein Seitenstreifen zur Verfügung stehen. Dies kann ein Bußgeld von 5 Euro nach sich ziehen.

Höhere Strafen für schwerere Delikte

Lesen Sie auch
Teurer: Erste Restaurants führen Spargel-Preise von 20 Euro ein

Ob beim Spaziergang, zu Fuß zur Arbeit oder Schule, einen Einkauf zu erledigen oder sich auf den Weg zur Bushaltestelle zu machen. Die Verkehrsregeln müssen auch für Fußgänger klar sein. Schon im Kindergartenalter wird gelehrt, dass eine Ampel nicht bei Rot zu überqueren ist. Wer dies jedoch tut, der kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird.

Geht man beispielsweise zu Fuß auf einer Straße oder gar auf der Autobahn, so kann dies eine Geldstrafe von bis zu 10 Euro bedeuten. Allerdings gibt es auch deutlich schwerere Delikte, die entsprechend mit höheren Bußgeldern belegt werden.

Bis zu 350 Euro Strafe möglich

Je nachdem, wie schwer das Vergehen ist, ist mit entsprechend hohen Geldstrafen zu rechnen. Fußgänger, die einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren, können mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro bestraft werden.

Wer gleiches Vergehen mit einem Auto macht, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 700 Euro. Dazu kommen zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.