Bußgelder: Fußgänger erhalten neue Strafen – knapp 400 Euro

Ein Zebrastreifen mit Fußgängern.
Symbolbild © istockphoto/william87

Wer zu Fuß unterwegs ist, kann ein Bußgeld erhalten, wenn er sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Wer also den Straßenverkehr stört, der kann auch als Fußgänger Strafen erhalten. Dabei werden diese bis knapp 400 Euro angesetzt.

Wer nicht auf den Verkehr achtet oder diesen stört, kann Bußgelder aufgebrummt bekommen. Jetzt erhalten Fußgänger neue Strafen, die bis zu knapp 400 Euro reichen können.

Fußgänger sind ebenfalls Verkehrsteilnehmer

Den meisten Fußgängern ist mehr oder weniger bewusst, dass sie auch als Verkehrsteilnehmer gelten. Daher gibt es auch für sie bestimmte Verkehrsregeln, an die sie sich halten müssen. Dies sind keine Empfehlungen, sondern von der Straßenverkehrsordnung vorgegebene bindende Regelungen. Wer sich nicht daran hält, kann sogar Punkte in Flensburg bekommen.

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Meist werden Fußgänger mit einem Verwarngeld im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ermahnt. Teilweise können die Geldstrafen jedoch sehr hoch ausfallen, abhängig von der Schwere der Tat. Vielen Fußgängern war bislang jedoch nicht klar, dass sie tatsächlich ein hohes Bußgeld zahlen müssen, wenn sie eine gewisse Straftat begehen.

Bußgelder für Fußgänger möglich

Ein Fußgänger wird wie auch ein Fahrradfahrer, Skateboarder oder Inline-Skater als „nicht motorisierter Verkehrsteilnehmender“ in der Straßenverkehrsordnung geführt. Anhand eines Bußgeldkatalogs können Fußgänger also ebenfalls für Verkehrsdelikte belangt werden.

Dabei gibt es bestimmte Regelungen. Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit einem Verwarngeld ab 5 Euro aufwärts rechnen. Übersteigt das ausgesprochene Verwarngeld den Wert von sechzig Euro, handelt es sich um ein Bußgeld. Unter anderem können Fußgänger ein Verwarngeld kassieren, wenn sie an der falschen Stelle die Straße überqueren oder bei Rot über die Straße gehen.

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Fast 400 Euro Bußgeld als Fußgänger

Fußgänger, die ein bestimmtes Vergehen im Straßenverkehr begehen, müssen mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und bis zu 350 Euro Strafe rechnen. Ist beispielsweise die Schranke an einem Bahnübergang geschlossen und man überquert als Fußgänger die Gleise, so kann das ein Bußgeld von 350 Euro nach sich ziehen.

Es ist also durchaus ratsam, sich auch als Fußgänger die Verkehrsregeln anzusehen und sich an diese zu halten. Somit bringt man weder sich noch andere in ernsthafte Gefahr.