Corona-Lockerung: Das ist jetzt erlaubt in Baden-Württemberg

Menschen mit Masken beim Einkaufen.
Symbolbild © istockphoto/Powerofflowers

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Die Landesregierung in Baden-Württemberg will den Corona-Lockdown zwar verlängern, erlaubt aber vom kommenden Montag an wieder Abholangebote im Handel.

Die Corona-Verordnung werde so geändert, dass der sogenannte Click&Collect-Service wieder möglich werde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Dienstag der
Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Kunden könnten so im Internet oder per Telefon eine Ware bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Der Handelsverband, der das wochenlang gefordert hatte, zeigte sich erfreut – auch wenn die Händler die Möglichkeit eigentlich dringend zu Weihnachten gebraucht hätten, wie Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann sagte.

Abholangebote waren im Südwesten im Zuge des Corona-Lockdowns über Weihnachten verboten worden, um lange Schlangen vor den Geschäften und somit zusätzliche Kontakte zu vermeiden. Händler durften aber selber liefern oder liefern lassen. Es gilt als sicher, dass der Lockdown über den ursprünglich geplanten 10. Januar hinaus verlängert wird. Das würde bedeuten, dass die meisten Händler – mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte – ihre Geschäfte geschlossen halten müssen.

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Hagmann sagte, man habe die Argumentation für das Abhol-Verbot nie verstanden. Den mit dem Rücken zur Wand stehenden Händlern auch noch diese Möglichkeit zu verweigern, sei hart gewesen. «Das hat unseren mittelständischen Unternehmen sehr geschadet», sagte sie. Lieferungen seien «wahnsinnig aufwendig und wahnsinnig teuer» gewesen. Hagmann geht davon aus, dass nun viele Geschäfte einen Abhol-Service anbieten werden, insbesondere viele Buchhändler, Spielwarengeschäfte oder auch Elektronikmärkte – eigentlich aber alles, was man nebenbei kurz abholen und mitnehmen könne, wenn man ohnehin in der Stadt sei, sagte sie.