Corona: Neue Regeln für Baden-Württemberg

Ab Herbst sollten neue Corona-Regeln in Kraft treten. Seit 1. Oktober sind sie aktiv. Das sollten die Bürger in Baden-Württemberg jetzt wissen.

In Baden-Württemberg gelten seit 1. Oktober neue Regelungen in Sachen Corona. Den der Winter steht vor der Türe. So sind Maskenpflicht und Co. jetzt geregelt.

Tests, Masken und Co. – Das gilt jetzt

Zum Oktober wurden die Corona-Regeln verschärft. Die Bürger müssen sich darauf einstellen, dass jetzt andere Regelungen greifen, als sie noch im Frühjahr und Sommer der Fall waren. Darin enthalten sind auch die Masken- und Testpflicht.

Wochenlang wurde darüber diskutiert, wie die neuen Regeln ab Herbst aussehen sollen. Nun sind sie beschlossene Sache und bereits in Kraft getreten. Das neu gestaltete Infektionsschutzgesetz regelt das Vorgehen.

Baden-Württemberg und Corona

Für Baden-Württemberg gelten seit 1. Oktober neue Regelungen. Die Maskenpflicht kann so bald schon zu einem weitreichenden Thema werden. Die neu ausgearbeiteten Regelungen in Bezug auf Corona gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

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Die Bundesländer haben jeweils selbst die Freiheit, zu entscheiden, wie die Maßnahmen umsetzt werden sollen. Dieses Mal werden zwei Stufen angesetzt. Und obwohl in Baden-Württemberg die Infektionszahlen derzeit steigen, wird es wohl vorerst keine Einschränkungen für die Bürger geben.

So sehen die zwei Stufen aus

Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und Personal besteht in Fernzügen die Freiheit eine medizinische Maske zu tragen. Für alle anderen gilt im Zug die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin die bislang bekannten Maßnahmen, wie FFP2-Maskenpflicht und die Testpflicht.

Bei Stufe zwei wird eine Maskenpflicht für alle öffentlichen Innenräume sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern in öffentlichen Räumen verlangt. Außerdem müssen Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen. Auch kann eine Maskenpflicht und er Mindestabstand von 1,5 Metern auch in Außenveranstaltungen angesetzt werden.