Karlsruhe-Insider: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Änderungen zu bestehenden Regeln beschlossen.
Die Verordnung für Bäder wird zum 14. September neu erlassen.
Der im Verein betriebene Schwimmsport richtet sich grundsätzlich nach den Corona-Verordnungen. Die bisherigen Regeln wie Einbahnverkehr entfallen.
Im Bereich Sauna sind ab dem 14. September wieder zugelassen. Das „Verwedeln“ bleibt aber weiterhin verboten. Aufgüsse sind weiterhin erlaubt.
Der Betrieb von Anlagen mit Aerosolbildung bleibt weiterhin untersagt.
Beim Thema Sport werden bislang nicht genannte und genutzte Räumlichkeiten wieder in den Betrieb mit einbezogen.
Für Trainings- und Übungseinheiten kann von der bisherigen Zahl abgewichen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter weiter eingehalten wird. Somit können auch größere Gruppen beispielsweise beim Yoga teilnehmen.
Im Bereich Unterricht in Gruppen werden neue Verordnungen aufgenommen: Die maximale Grenze liegt hier bei 20 Personen.
Während des Unterrichts in Gesang sowie an Blasinstrumenten ist rundum ein Mindestabstand von zwei Meter einzuhalten.
Die Empfehlung einer Schutzwand gilt nur zwischen dem Lehrer und den Schülern.