Corona-Pandemie: Gottesdienstverbot von Karlsruhe bestätigt

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren das Verbot eines Gottesdienstes bestätigt.

Der Schutz von Leib und Leben habe Vorrang vor dem Grundrecht der Glaubensfreiheit. Entscheidend sei aber auch, dass die Maßnahme im Moment wegen des Coronavirus beschränkt sei.

Es war den Karlsruher Richtern durchaus bewusst, dass dies einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Glaubensfreiheit darstellt. Dennoch steht die Gesundheit und Unversehrtheit eines jeden Menschen über diesem Recht.

Bei der Abwägung der Grundrechte war es den Richtern auch bewusst, dass die bisher gültige Befristung bis zum 19. April geht. Sollte daraufhin eine weitere Eingrenzung und Befristung erforderlich sein, so müsse dies wieder neu verhandelt werden.

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