Corona-Regeln: Maskenpflicht auch für Familien in Baden-Württemberg

Symbolbild Foto: Boris Roessler/dpa

Karlsruhe-Insider: Seit Tagen sorgt die Maskenpflicht für heftige Diskussionen.

Ab Montag, den 2. November gilt die Maskenpflicht auch für Paare und Familienmitglieder im gesamten Bundesland Baden-Württemberg.

Auch in Karlsruhe gilt diese verschärfte Form der Maskenpflicht, dort allerdings auf viel größeren Flächen. Entgegen der Maskenverordnung gilt die Pflicht zum Maske tragen im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet.

Die vorab getroffene Aussage, dass selbst Paare und Familienmitglieder aus einem Hausstand die Masken tragen müssen, sei nicht richtig. Das Land Baden-Württemberg hat dieses allerdings vorgeschrieben.

Diese neue Verordnung unterscheidet dabei nicht, ob es sich um Familienmitglieder oder Paare aus einem Haushalt handelt. Hier geht es um jede einzelne Person.

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Hier ist generell festgelegt, dass, wer den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einhalten kann, unbedingt zum Tragen einer Maske verpflichtet ist.