Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Das Autohaus muss dicht machen, die Kfz-Werkstatt aber nicht?
Die Vorgaben, nach denen in dieser Woche im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona Unternehmen schließen mussten, führten landesweit zu Verwirrung.
Das Wirtschaftsministerium versucht nun, die Regelungen zu präzisieren und hat am Samstag eine Auslegungshilfe zu Ladenschließungen mitsamt einer Liste von Ausnahmen veröffentlicht. Die Liste werde von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, hieß es.
Klargestellt wurde nun nochmals, dass Handwerk und Dienstleistungen von Schließungen grundsätzlich nicht betroffen sind. Allerdings gebe es Ausnahmen, die sich aus der neuen Rechtsverordnung des Landes ergäben.
Ausdrücklich geöffnet bleiben darf etwa der Einzelhandel für Lebensmittel – ob Bäcker, Metzger, Getränkemarkt oder Wochenmarkt. Dass Apotheken geöffnet sein dürfen, war schon bekannt. Darüber hinaus sind aber auch Sanitätshäuser, Optiker und Drogerien von
Schließungen ausgenommen. Geöffnet bleiben außerdem Tankstellen, Banken, die Post, Lieferdienste und Reinigungen.
Zu jenen, die schließen müssen, gehören nun auch Friseure, Blumenläden und Massagestudios, während beispielsweise Hofläden, Kioske und Baumärkte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und Personal-Trainer mit ihren Kunden joggen gehen können. Klarheit gibt es zudem nun bei der Fußpflege – ist sie kosmetisch, bleibt der Betrieb geschlossen, ist sie medizinisch, ob nun stationär oder mobil, darf sie weiterbetrieben werden.