CSD: Merz-Regierung verhindert Regenbogenflagge am Bundestag

Neben der Europaflagge und der Deutschlandfahne wurde die Regenbogenflagge gehisst. Sie ist ein offizielles Symbol der LSBTI*-Community in ganz Europa und sorgt immer wieder für Diskussionen.
Symbolbild © imago/Alexander Gonschior

Ein Jahr nach der Entscheidung der Merz-Regierung gegen die Regenbogenflagge hält die Debatte über Sichtbarkeit und Solidarität an. Vor allem rund um den Berliner CSD prallen unterschiedliche Vorstellungen von Demokratie aufeinander.

Deutschland versteht Demokratie nicht nur als Wahlrecht oder Gewaltenteilung, sondern auch als Schutz von Minderheiten und die Freiheit, sichtbar zu leben. Gerade der Christopher Street Day steht für dieses Verständnis. Allerdings verhinderte die Merz-Regierung bereits die Regenbogenflagge am Reichstagsgebäude.

Die größte Demonstration für queere Rechte

Der Christopher Street Day erinnert an den Widerstand queerer Menschen gegen Polizeigewalt in der New Yorker Christopher Street im Jahr 1969. Heute zählt der CSD jedoch zu den größten Demonstrationen für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. In vielen deutschen Städten ziehen jedes Jahr Hunderttausende Teilnehmer durch die Straßen. Dabei protestieren sie gegen Diskriminierung, machen auf Gewalt gegen queere Menschen aufmerksam und fordern zugleich politische Gleichstellung. Gleichzeitig prägen Musik, Kultur und öffentliche Veranstaltungen den Charakter des CSD.
Merz-Regierung verhindert Regenbogenflagge am Bundestag

Vor einem Jahr entschied Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die Regenbogenflagge zum Berliner CSD nicht auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. Damit beendete sie eine noch junge Praxis, die viele als Ausdruck staatlicher Solidarität mit queeren Menschen verstanden. Zudem erhielt sie damals Unterstützung von Bundeskanzler Friedrich Merz. Er verteidigte die Entscheidung mit der Bemerkung, der Bundestag sei „kein Zirkuszelt“. Klöckner hält auch heute an ihrem Kurs fest. Die Flagge soll weiterhin nur am 17. Mai wehen.

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An diesem Datum erinnert der Bundestag an die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz im Jahr 2002 und zugleich an den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. Auch innerhalb der Bundesregierung herrscht keine einheitliche Linie beim Umgang mit der Regenbogenflagge. Einige Ministerien setzen weiterhin eigene Zeichen zum Berliner CSD, andere beschränken die Beflaggung auf den 17. Mai. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf das Bundesinnenministerium. Das Haus legte 2025 fest, dass Ministerien die Flagge grundsätzlich nur einmal pro Jahr hissen sollen.

(Quellen: Bundestag, Bundesregierung, CDU, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)