
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt einige Kosten vom Staat übernommen. Doch für Bürgergeld-Empfänger gibt es ganz bestimmte Dinge kostenlos. Die wenigsten Menschen wissen von dieser Leistung.
Bürgergeld-Empfänger bekommen einige Dinge kostenlos, von denen sie wohl nichts wissen. Dabei haben sie Anspruch auf Leistungen, die alle anderen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Leistung zur Existenzsicherung: Das steht den Betroffenen zu
Ca. 5,6 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Bürgergeld. Dies betrifft jedoch nicht nur diejenigen, die ihren Lebensunterhalt gar nicht alleine bestreiten können. Es gibt genug Empfänger, die arbeiten gehen, bei denen das Geld jedoch nicht zum Leben ausreicht. Neben den Kosten für die Miete und die Heizung erhalten Bürgergeld-Empfänger auch andere Leistungen. Zum Beispiel können sie sich Fahrtkosten zu einer beruflichen Weiterbildung erstatten lassen, vorausgesetzt, diese wurde zuvor beim zuständigen Jobcenter beantragt. Unter gewissen Umständen übernimmt das Jobcenter auch die Anschaffung eines Autos oder dessen Reparatur. Es gibt jedoch noch andere Dinge, die vom Staat bezuschusst werden.
Für Bürgergeld-Empfänger kostenlos: Formloser Antrag reicht
Beispielsweise erhalten Bürgergeld-Empfänger Zuschüsse, wenn sie Kinder haben. So gibt es beispielsweise im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets die Möglichkeit, dass Klassenfahrten übernommen werden. Auch die Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule oder der Kita kann beantragt werden. Zudem bezuschusst das Jobcenter die Ausgaben für Schulmaterialien.
Während diese Zuschüsse wohl den meisten Eltern bekannt sind, gibt es einen Kostenfaktor, den das Jobcenter ebenfalls übernimmt. Leben die Eltern beispielsweise getrennt, bezahlt das Amt die günstigsten Fahrtkosten zum Kind hin, damit das Recht auf Umgang mit dem Kind gewährleistet werden kann. Hannover und Berlin beispielsweise übernehmen zudem die Kosten für Verhütungsmittel. In welchen Städten dies ebenfalls der Fall ist, sollten Empfänger beim Jobcenter nachfragen. Zudem gibt es Zuschüsse zu Bus- und Bahntickets, sodass Leistungsbezieher günstiger den öffentlichen Verkehr nutzen können. Zumeist reicht ein formloser Antrag und eine entsprechende Kostenaufstellung.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)














