Das muss man wissen: Private Feiern wieder erlaubt in Baden-Württemberg

Gäste am feiern in einer Diskothek.
Foto: © ISTOCKPHOTO - jacoblund

Karlsruhe-Insider: Da werden sich die Veranstalter und alle Organisatoren von größeren Familienfeiern aber freuen!

Private größere Feiern in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Nun können endlich wieder Hochzeiten, Jubiläen und große Geburtstagsfeiern wieder stattfinden.

Bis zu 99 Personen können pro Feier teilnehmen.

Dies ist eine Lockerung im Rahmen der Corona-Verordnung. Aber auch hier gibt es wieder bestimmte Regeln, an die sich die Veranstalter und Gäste noch halten müssen. Diese Regelungen gelten nicht für Feiern, die im eigenen Garten oder in der eigenen Wohnung stattfinden.

Nicht teilnehmen dürfen Menschen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten.

Zudem soll es dort, wo die Feier stattfindet, darauf geachtet werden, dass auch hier noch der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Umarmungen und Händeschütteln sollten vermieden werden.

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Zudem muss vom Veranstalter eine Liste mit Namen und Adressen der Feiernden erstellt werden, um im Fall einer Ansteckung die Infektionsketten nachverfolgt werden können.