Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Die baden-württembergische Landesregierung will die Schulen im Land frühestens am 27. April wieder öffnen.
Das geht aus einem Papier des Staatsministeriums für die Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. In der Schaltkonferenz will Merkel an diesem Mittwoch mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten.
«In der 18. oder 19. Kalenderwoche soll zuerst der Unterricht für die Jahrgänge, die vor Abschlussprüfungen stehen, beginnen», heißt es in dem Schreiben. «Dann folgen die Jahrgänge, die unmittelbar danach folgen.» Besonders in Kindergärten und in den unteren Grundschulklassen werde es nicht gelingen, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in der Praxis zu garantieren. Bei den Schülern älterer Jahrgänge könne man mehr Verständnis voraussetzen.
Zuvor hatte schon Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erklärt, dass die mehr als 200 000 Prüflinge aller weiterführenden Schularten im Südwesten bei der Öffnung der Schulen nach der Corona-Zwangspause Vorrang haben sollen. «Es macht Sinn, dass wir beim Wiedereinstieg mit den Schülern beginnen, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen schreiben, weil es natürlich wichtig ist, dass diese vorher noch
ausreichend Präsenzunterricht zur Vorbereitung haben», sagte sie am Dienstag. Das gelte auch für die Schüler der beruflichen Schulen.
Eine Kürzung oder Verschiebung der Sommer- oder Pfingstferien zieht man den Überlegungen in dem Papier zufolge nicht in Betracht. Die Notbetreuung für Kinder unter 14 Jahren werde aufrechterhalten und bei Bedarf ausgeweitet. Lehrer, die wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko tragen, müssten bis auf Weiteres keinen Unterricht halten – dabei handle es sich um bis zu 25 Prozent der Lehrer im Land.
Allerdings müssten die Kontaktbeschränkungen vorerst bestehen bleiben – etwa der Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit und das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen. Auch von einem «Maskengebot» ist die Rede: Im öffentlichen Raum – etwa im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen oder beim Einkaufen – sollen künftig möglichst alle Menschen im Land einfache Stoffmasken tragen,
um sich und andere zu schützen. «Wenn genügend professionelle Masken für den medizinischen Bereich etc. vorhanden sind, wird in Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, aus dem Maskengebot eine Maskenpflicht.»