In diesem Jahr führen einige Weihnachtsmärkte neue Verbote für die Besucher ein. Davon betroffen sind auch Bereiche, die früher völlig selbstverständlich waren. Die Besucher müssen künftig auf einige Punkte achten.
Jedes Jahr gibt es neue Regeln und so stellen auch dieses Jahr einige Weihnachtsmärkte neue Verbote für die Besucher auf. Das muss man in den nächsten Wochen beim Weihnachtsmarkt-Besuch beachten.
Diese Verboten gelten jetzt
Erste Weihnachtsmärkte sorgen jetzt für Aufsehen, denn sie führen neue Verbote für sämtliche Besucher ein. Auf diesem Weg soll für mehr Sicherheit auf den Märkten gesorgt werden. So ändert sich beispielsweise die Verkehrsführung in einigen Städten während des Betriebes des Weihnachtmarkts.
Wer also in die Innenstadt des jeweiligen Orts möchte, sollte sich zuvor genau informieren, wo er sein Fahrzeug parken kann und ob eventuell einige Straßen gesperrt sind. Viele Märkte nutzen zudem Anti-Terror-Sperren, um die Sicherheit für die Besucher zu erhöhen. In Dortmund gilt während des Weihnachtsmarkts sogar ein Lkw-Verbot, sodass die Brummis nicht in die Dortmunder City fahren dürfen.
Weitere Verbote für die Besucher
Rund um das Gelände des Dortmunder Weihnachtmarkts gibt es noch ein weiteres Verbot. Hier ist das Abstellen von E-Scootern in diesem Jahr verboten. Zudem gibt es für die Besucher auch keine Möglichkeit, hier während des Veranstaltungszeitraums E-Scooter auszuleihen.
Änderungen gibt es außerdem auch bei den Taxi-Ständen. In einigen Städten müssen die sonst bekannten Taxi-Stände verlegt werden, da sie sonst auf dem Festgelände liegen würden. Die Städte bemühen sich jedoch stets darum, dass die neuen Anlaufstellen nur wenige Meter von den üblichen Stammplätzen entfernt liegen, sodass sich die Besucher nur minimal umstellen müssen.
Zudem sollen Einsatzkräfte des Ordnungsamtes mit Bodycams ausgestattet sein und einige Plätze erhalten eine zusätzliche Videoüberwachung. All diese Vorkehrungen dienen dazu, den Besuch auf dem Markt sicherer zu machen. Obwohl einige Weihnachtsmärkte entsprechende Verbote für die Besucher aussprechen müssen, kann ein Besuch dennoch besinnlich ablaufen – tatsächlich sollen die neuen Maßnahmen genau hierzu beitragen.