Deutsche zahlen ab sofort weniger Steuern – “Über 2.000 Euro”

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber. Es handelt sich um die Erklärung für die Steuern.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Für bestimmte Menschen gibt es in Deutschland wichtige Entlastungen. Somit gelten hier bei den Steuern Freibeträge von über 2.000 Euro. Die Betroffenen sollten sich unbedingt informieren.

Diese Steuerentlastung von bis zu über 2.000 Euro betrifft die Menschen, die es mit am schwersten haben. Was für die meisten von uns selbstverständlich ist, ist für viele ein täglicher Kampf. Deshalb sind diese finanziellen Entlastungen auch mehr als angebracht.

Wichtige Entlastungen inmitten alltäglicher Herausforderungen

Steuern sind in den meisten Fällen ein nerviges Thema. Selten können sie witzig sein, höchstens bei den kuriosesten Steuerverschwendungen in Baden-Württemberg. Im folgenden Kontext, in dem es Erleichterungen von über 2.000 Euro gibt, sind Steuern aber einfach nur wichtig. Denn es handelt sich um die essenziellen steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderungen. Diesen sogenannten Behinderten-Pauschbetrag hat man glücklicherweise im Jahr 2021 verdoppelt – im Übrigen das erste Mal seit 1975. Durch die Erhöhung haben die berechtigten Personen jetzt mehr Geld zur Verfügung, um die Kosten, die durch ihre Beeinträchtigung entstehen, zumindest ein Stück weit zu mildern. Man muss sich allerdings darum kümmern – beziehungsweise die pflegenden Personen. Dies ist zum Glück viel leichter als gedacht.

Wie hoch dieser Pauschbetrag ausfällt, hängt vom GdB (Grad der Behinderung) ab. Die Staffelung der Beträge sieht grob skizziert wie folgt aus: Menschen mit GdB 20 können 384 Euro, diejenigen mit GdB 30 620 Euro und solche mit GdB 50 1.140 Euro absetzen. Bei einem GdB von 80 liegt die Steuerentlastung bereits bei über 2.000 Euro, da die betreffenden Personen einen Pauschbetrag von 2.120 Euro erhalten. Für Menschen, die hilflos, taub oder taubblind sind, liegt dieser Betrag bei 7.400 Euro. Um diesen optimal zu nutzen, sollten Betroffene sicherstellen, dass sie ihn in ihrer Steuererklärung angeben, da dieser Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das bedeutet, dass der Pauschbetrag nicht als direkte Zahlung, sondern als steuerlicher Freibetrag fungiert, der die finanzielle Belastung durch eine Behinderung mindert.

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Man muss einfach seine Steuererklärung ausfüllen und die Nachweise beifügen

Es ist gut zu wissen, dass es solche Entlastungen gibt, auch wenn niemand freiwillig in dieser Lage sein möchte. Doch wenigstens ist diese finanzielle Unterstützung ein kleiner Lichtblick für Menschen, die sich täglich ihren ganz persönlichen Herausforderungen stellen müssen. Die Entlastung bei der Steuer bringt hoffentlich nicht nur eine gewisse Erleichterung, sondern vielleicht auch ein wenig mehr Anerkennung in der Gesellschaft für die Bedürfnisse all ihrer Mitglieder.