Deutschlandweit: Karlsruhe lässt Corona-Ausgangssperren in Kraft!

Symbolbild © istockphoto/Dennis Gleiss

Die bundesweit geltende Ausgangsbeschränkung bleibt weiterhin in Kraft. Ob sie verfassungskonform ist, will das Bundesverfassungsgericht später klären. Gegen die Ausganssperre geklagt hatten auch Berliner Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge gegen die vom Bund mit der „Corona-Notbremse“ festgelegten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. In einer Mitteilung des Gerichts von Mittwochabend heißt es, die Ausgangsbeschränkungen seien nicht offensichtlich materiell verfassungswidrig und dienten grundsätzlich einem legitimen Zweck.

Die Karlsruher Richter bemerken aber zugleich, dass mit der Ablehnung der Eilanträge noch nicht endgültig entschieden sei, ob die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Prüfung bleibe den Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Auch Berliner Abgeordnete klagen gegen Ausgangssperre

Gegen die Ausgangsbeschränkungen hatten unter anderem die FDP und die Freien Wähler unmittelbar nach der Verabschiedung von Änderungen am Infektionsschutzgesetz durch Bundestag und Bundesrat geklagt.

Lesen Sie auch
Hunde werden eingesetzt: Seuche breitet sich aus in Deutschland

Unter den Klägern sind auch Berliner Abgeordnete von Linke, SPD und FDP. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, und sein Fachkollege Sven Kohlmeier (SPD) hatten am 23. April auf Twitter Vollmachten für eine Verfassungsklage veröffentlicht.

Die Änderung gibt dem Bund eigene Befugnisse bei der Bekämpfung der Pandemie, die bislang allein die Bundesländer innehatten. Die „Corona-Notbremse“ regelt bundesweit einheitlich, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr automatisch schärfere Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften sowie die umstrittene nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gelten.